Ganzjährig warm. Die besten Reisezeiten sind Frühling und Herbst. Im Landesinneren können die Temperaturen extrem ansteigen. Der Winter ist in der Regel mild mit gelegentlichen Niederschlägen.
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
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Max. Temperatur °C | 17 | 18 | 20 | 23 | 25 | 29 | 30 | 31 | 30 | 28 | 23 | 18 |
Min. Temperatur °C | 8 | 9 | 10 | 13 | 16 | 19 | 21 | 22 | 21 | 18 | 13 | 9 |
Sonnenstunden / Tag | 6 | 7 | 7 | 9 | 10 | 10 | 12 | 11 | 9 | 7 | 6 | 5 |
Regentage | 11 | 7 | 4 | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 | 4 | 6 | 10 |
Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez | |
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Max. Temperatur °C | 16 | 17 | 20 | 22 | 26 | 31 | 33 | 34 | 30 | 27 | 21 | 17 |
Min. Temperatur °C | 7 | 8 | 10 | 11 | 15 | 19 | 21 | 22 | 20 | 17 | 12 | 9 |
Sonnenstunden / Tag | 3 | 3 | 6 | 6 | 9 | 10 | 11 | 11 | 7 | 6 | 5 | 4 |
Regentage | 14 | 12 | 11 | 13 | 8 | 6 | 2 | 4 | 11 | 11 | 14 | 17 |
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) Deutschland (Aufenthalt von bis zu 4 Monaten), Bulgarien (2 Monate), Griechenland (1 Monat), übrige EU-Länder ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Zypern;).
(b) Schweiz;
(c) Türkei.
Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis Carte de visiteur non-résident ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Die erlaubte Aufenthaltsdauer darf nicht überschritten werden.
Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Deutschland
Visum
einmalige Einreise (bis zu 90 Tage): 75 €
mehrmalige Einreise (bis zu 90 Tage): 150 €
Transitvisum (max. 7 Tage Aufenthalt): 25 €
Touristen- und Transitvisum.
Touristenvisum: Bis zu 3 Monate. Transitvisum: 2 Tage.
Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Ausgenommen sind Staatsangehörige einiger, jedoch nicht in der obigen Tabelle erwähnten Länder, die immer ein Transitvisum benötigen. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Persönlich oder postalisch beim zuständigen Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft. Terminvereinbarung erforderlich.
Mindestens 4 Wochen.
(a) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(b) Ausreichende Geldmittel oder Nachweis einer bezahlten Pauschalreise.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige (auch Doppelstaatler) müssen eine beglaubigte Vollmacht der/des Sorgeberechtigten mit sich führen. Führen Eltern und Kinder unterschiedliche Nachnahmen muss das Verwandtschaftsverhältnis z.B. mittels einer Geburtsurkunde nachgewiesen werden.
Für Haustiere wird ein amtliches Gesundheitszeugnis des Herkunftslandes benötigt, das maximal 6 Wochen alt ist und bescheinigt, dass am Herkunftsort innerhalb der letzten 6 Wochen vor der Abreise keine ansteckenden Tierkrankheiten vorkamen.
Katzen und Hunde benötigen zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat (Hunde auch eine Staupe-Impfung). Die Tollwutimpfung muss mindestens 1 Monat und maximal 6 Monate vor der Abreise erfolgt sein.
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) Deutschland (Aufenthalt von bis zu 4 Monaten), Bulgarien (2 Monate), Griechenland (1 Monat), übrige EU-Länder ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Zypern;).
(b) Schweiz;
(c) Türkei.
Stand - Thu, 28 Mar 2024 10:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Thu, 28 Mar 2024 10:13:43 +0100)
Letzte Änderungen:
Aktuelles - Schließung des Grenzübergangs Ras Jedir
Redaktionelle Änderungen
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- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aufgrund der aktuellen Situation im Nahen Osten kann es in Tunesien verstärkt zu Demonstrationen kommen.
Der tunesisch-libysche Grenzübergang Ras Jedir ist für Ein- und Ausreisen auf dem Landweg derzeit vollständig geschlossen. Ein Zeitpunkt für die Wiederöffnung steht noch nicht fest. Es kann zu sicherheitsrelevanten Vorfällen im Bereich des Grenzübergangs kommen.
Von Reisen
- in das Gebiet südlich bzw. südöstlich einer Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur/Nafta - Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt,
- in das unmittelbare Grenzgebiet zu Algerien und insbesondere in die Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis und einschließlich der Provinz Kasserine und
- individuellen, nicht organisierten Wüstentouren
wird abgeraten.
In Tunesien besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge. In der Vergangenheit wurden zum Teil schwere terroristische Anschläge verübt, bei denen auch ausländische Reisende unter den Opfern waren. Zwischen 2018 und 2020 kam es in einem Vorort sowie in der Innenstadt von Tunis zu Anschlägen, zuletzt am 9. Mai 2023 auf der Insel Djerba an der Synagoge La Ghriba.
Die tunesischen Sicherheitskräfte verstärken ihre Präsenz saisonbedingt in den Touristengebieten. Das tunesische Innenministerium hat mobile Sicherheitsposten eingerichtet, die in den Sommermonaten an touristischen Anlaufpunkten, Stränden und öffentlichen Plätzen im Einsatz sind.
In den Gebirgsregionen nahe der algerischen Grenze im Bereich von El Aioun bis Kasserine, besonders in den Bergen des Jebel Chaambi, Jebel Selloum und Jebel Mrhila in der Provinz Kasserine sind bewaffnete Auseinandersetzungen mit dort operierenden Terrorgruppen möglich. Gebiete sind dort teilweise vermint.
Die Sicherheitslage ist in der Stadt und in der Region um Ben Guerdane nahe der libyschen Grenze besonders angespannt.
Mit verstärkter Militär- und Polizeipräsenz in diesen Regionen ist zu rechnen.
Südlich bzw. südöstlich der Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur/Nafta - Douz – Ksar Ghilane – Tataouine bis Zarzis führt sowie abseits der Touristenzentren am Rande der Sahara und insbesondere in Grenzgebieten, besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko.
Nach der 2021 erfolgten Suspendierung und späteren Auflösung des Parlaments durch Staatspräsident Saied wurde im Juli 2022 per Referendum eine neue Verfassung angenommen, die nahezu alle Macht in die Hände des Staatspräsidenten legt und die Kompetenzen des Parlaments stark einschränkt.
Aufgrund der politischen Lage finden regelmäßig angemeldete Demonstrationen und Protestkundgebungen statt, insbesondere am Wochenende im Stadtzentrum von Tunis, das dann für den Autoverkehr weiträumig gesperrt wird. Zudem kommt es immer wieder zu spontanen, lokal begrenzten Demonstrationen in Tunis und anderen Landesteilen. Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften können dabei nicht ausgeschlossen werden.
Auch die Stimmung gegenüber Ausländern hat sich in jüngster Zeit verschlechtert. In Sfax gab es im Juli 2023 gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Anwohnern und Migranten.
Der Ausnahmezustand mit erweiterten Befugnissen für Sicherheitskräfte gilt landesweit fort. Mit vermehrten Polizeikontrollen ist landesweit weiterhin zu rechnen.
Teile des südlichen Grenzgebietes zu Algerien sowie ein ca. 20 km breiter Streifen entlang der gesamten Grenze zu Libyen sind militärisches Sperrgebiet und daher nicht zugänglich. Diese Gebiete können nur nach Einholung einer Genehmigung des zuständigen Gouvernorats betreten werden.
Es kann u.a. zu Einbruchs- und Diebstahldelikten kommen, z.B. Entreißen von Handtaschen, Taschendiebstahl, Debit- und Kreditkartenkriminalität.
In Hotels bieten häufig neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Ausflüge und Aktivitäten an, die oft keine ausreichende rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen.
Das Klima ist im Norden mediterran; im Süden herrscht Wüstenklima.
Die Sahara kann sehr heiß werden. Staub- und Sandstürme sind möglich.
Insbesondere in den Wintermonaten können landesweit Überflutungen auftreten.
Tunesien liegt in einer seismisch leicht aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben und ggf. Tsunamis kommen kann.
Tunesien verfügt in den größeren Städten und bei Überlandverbindungen über eine gute Verkehrsinfrastruktur mit Inlandsflügen, teilweise Bahnverbindungen und vor allem Überlandbussen.
Reisen auf dem Landweg, insbesondere im Landesinneren, sollten aus Sicherheitsgründen so geplant werden, dass das Ziel vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann.
Im Straßenverkehr besteht eine erhöhte Unfallgefahr. Autofahrer wie Fußgänger können sich nicht auf gegenseitige Rücksichtnahme sowie auf die Beachtung von Verkehrsregeln verlassen. Selbst Ampeln werden nicht immer beachtet. Auch auf Autobahnen ist mit Fußgängern und Tieren zu rechnen.
Die Promillegrenze beträgt 0,3. Für Fahranfänger und Fahrer in der Tourismusbranche besteht absolutes Alkoholverbot. Die Benutzung der Autobahn ist mautpflichtig und wird in bar entrichtet.
Der deutsche Führerschein ist bei touristischen Aufenthalten ausreichend.
Die Mehrheit der Bevölkerung ist muslimisch. Auch wenn viele Tunesierinnen berufstätig sind, bleibt das Rollenverständnis insbesondere in ländlichen Gebieten von traditionellen Mustern bestimmt. Frauen sollten sich außerhalb der Touristenzentren daher zurückhaltend verhalten und gesundes Misstrauen zeigen.
Alkohol kann in bestimmten Geschäften gekauft werden. Er wird in Städten auch in einigen Hotels und Restaurants serviert. Allerdings ist es nicht erlaubt, Alkohol auf der Straße und an anderen Orten als in einem zugelassenen Restaurant oder einer Bar zu trinken.
Während des Fastenmonats Ramadan ist außerhalb der Touristenzentren mit Einschränkungen im Alltag wie z.B. tagsüber Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.
Gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen sind verboten und können in Tunesien strafverfolgt werden.
Der Besitz schon kleinster Mengen Rauschgifts bzw. der öffentliche Konsum von Marihuana/Haschisch wird in Tunesien mit mindestens einem Jahr Haft und Geldstrafe geahndet. Das Strafmaß für Drogendelikte kann sich auf bis zu 20 Jahre Freiheitsstrafe belaufen. Der Besitz von Waffen (Feuerwaffen, Hieb- und Stichwaffen) ist untersagt. Ehebruch und homosexuelle Handlungen sind in Tunesien strafbar, siehe auch LGBTIQ.
Das Fotografieren militärischer Anlagen und öffentlicher Gebäude und der Einsatz von Drohnen sind nicht erlaubt.
Öffentliche Zuneigungsbekundungen, insbesondere zwischen unverheirateten Paaren, können je nach Art und Ausmaß wegen Unzucht oder Erregung öffentlichen Ärgernisses strafrechtlich verfolgt werden.
Prostitution ist mit äußerst wenigen Ausnahmen in Tunesien verboten. Wer entsprechende Dienstleistungen ohne Genehmigung anbietet, aber auch wer sie in Anspruch nimmt, kann zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt werden.
Gerichtsverfahren und damit verbundene Untersuchungshaftzeiten können lang andauern. Tunesische Haftbedingungen sind nicht mit deutschen vergleichbar. In dem Zusammenhang verhängte Ausreisesperren können zu monatelangen Zwangsaufenthalten in Tunesien führen - mit weitreichenden Konsequenzen für die berufliche, familiäre und gesundheitliche Lage der Betroffenen.
Landeswährung ist der Tunesische Dinar (TND). Es ist eine Tausenderwährung, d.h. 1 TND entspricht 1.000 Millimes.
Geld kann bei jeder größeren Bank während der üblichen Geschäftsstunden von Montag bis Freitag umgetauscht werden. Weitere Umtauschmöglichkeiten bestehen in den größeren Hotels. Geldumtausch auf der Straße ist verboten. Geldabhebungen am Automaten sind mit gängigen internationalen Kreditkarten (Mastercard, Visa) und auch mit der Debitkarte (Girocard) möglich (nicht jedoch V-Pay).
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich bei den offiziellen Stellen Tunesiens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Die Einreise mit lediglich einem deutschen Personalausweis ist nur möglich, wenn eine Pauschalreise gebucht wurde und die Einreise auf dem Luftweg erfolgt. Hierfür müssen Buchungsunterlagen für Hin- und Rückflug sowie die Hotelbuchungsbestätigung für die gesamte Dauer des Aufenthalts mitgeführt werden.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise zu touristischen und geschäftlichen Zwecken und einem Aufenthalt bis zu vier Monaten kein Visum.
Der von den tunesischen Grenzbehörden an manchen Flughäfen ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des viermonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 20 TND pro Fünf-Tages-Periode erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.
Bei Einreise auf dem Seeweg – insbesondere mit Campingfahrzeugen – kann es aufgrund mangelnder einschlägiger Vorschriften von tunesischer Seite zu Schwierigkeiten (beispielsweise zur Verweigerung der Einreise ohne Hotelbuchung und Rückfahrticket) kommen.
Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen (Achtung: Die Rückgabe des tunesischen Passes an eine tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit). Deutsch-tunesische Doppelstaater werden entsprechend der internationalen Praxis in Tunesien ausschließlich als Tunesier behandelt und unterliegen uneingeschränkt den tunesischen Gesetzen.
Minderjährige, die nicht vom tunesischen Elternteil begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation parentale, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland). Allein ein tunesischer Familienname in einem deutschen Kinderreisepass lässt die tunesischen Behörden vermuten, dass das Kind auch die tunesische Staatsangehörigkeit durch einen tunesischen Elternteil besitzt und daher die Ausreise aus Tunesien auch von dessen schriftlichem Einverständnis abhängig ist.
In Tunesien gelten sehr strenge Devisenbestimmungen. TND dürfen weder ein- noch ausgeführt werden.
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen, Gold o.Ä. ist ohne Begrenzung möglich, ab einem Gegenwert von 10.000 TND (ca. 2.900 EUR) muss jedoch eine Einfuhr- bzw. Ausfuhrdeklaration beim Zoll erfolgen. Eine Nichtbeachtung der Einfuhrbestimmungen kann die Beschlagnahme und ggf. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Reisende ohne permanenten Aufenthalt in Tunesien, die die Absicht haben, eine Restsumme der Devisen im Wert von 5.000 TND (ca. 1.450 EUR) oder mehr wieder auszuführen, müssen bereits bei der Einfuhr den Wert der mitgeführten Devisen deklarieren. Die Einfuhrerklärung muss sorgfältig aufbewahrt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass bei der Wiederausreise diese Mittel beschlagnahmt werden und eine Geldstrafe verhängt wird. Bei der Ausreise müssen Devisen mündlich angegeben werden. Devisengeschäfte sind nach tunesischem Recht nicht zulässig.
Beim Erwerb teurerer Souvenirs wie Teppiche, aber auch bei tierischen und pflanzlichen Produkten, sollten Reisende besonders vorsichtig sein. Solche Käufe sollten nur bei vertrauensvollen oder vom Tourismusbüro (Office National du Tourisme Tunisien) bzw. bei von Reiseleitern empfohlenen Geschäften und Händlern getätigt werden. Zusätzlich sollte man sich stets der Zollbestimmungen vergewissern.
Bei der Einreise mit einem Kfz wird eine Verkehrserlaubnis für das Fahrzeug von drei Monaten erteilt. Die Fahrzeugdaten werden in den Reisepass des Halters eingetragen, da ein Verkauf des Fahrzeugs in Tunesien nicht ohne Zollentrichtung stattfinden darf. Bei der Ausreise mit dem Fahrzeug wird der Eintrag wieder gelöscht.
Vor der Einfuhr eines Kfz für mehr als drei Monate sollte unbedingt vorab Kontakt mit den zuständigen tunesischen Auslandsvertretungen in Deutschland aufgenommen werden.
Um Schwierigkeiten bei den Grenzübergängen zu vermeiden, wird im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs empfohlen, beim zuständigen Straßenverkehrsamt die aktuellen Angaben zum Halter in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen. Sollte das Fahrzeug nach einem Unfall total beschädigt sein, muss von der örtlichen Polizei- oder Zollbehörde eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt und das Fahrzeug zolltechnisch abgewickelt/verzollt werden, damit das Land ohne das Fahrzeug verlassen werden kann. Bei einer evtl. notwendigen Verschrottung des Fahrzeugs ist mit hohen Zollgebühren zu rechnen.
Auch im Falle eines Fahrzeugdiebstahls sind grundsätzlich erhebliche Zollgebühren zu entrichten. Der Abschluss von Versicherungen, die die o.a. Risiken abdecken, wird dringend empfohlen.
Der Verlust oder Diebstahl der Kfz-Papiere oder des Führerscheins ist umgehend bei der örtlich zuständigen tunesischen Polizeibehörde anzuzeigen. Für die Ausstellung und Übersendung von Zweitschriften durch die ausstellende Behörde in Deutschland ist mit einer Wartezeit von ca. zwei Monaten zu rechnen. Sollte das Kfz wegen falschen Parkens abgeschleppt worden sein, so kann es gegen Entrichtung einer Gebühr bei der "Fourrière" ausgelöst werden.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) ist eine Tollwutimpfung erforderlich, die z.B. mittels EU-Heimtierausweis nachgewiesen werden kann.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Vereinzelt kommen jedes Jahr menschliche Tollwutfälle vor. Außerdem finden sich einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten, diese sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nil-Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung).
Die Gefahr der Übertragung einer Bilharziose besteht herdförmig in Gafsa und Schott Djerit beim Baden im Süßwasser.
Gefahren durch Schlangen und Skorpione.
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Tunis gut. Viele gut ausgestattete Privatkliniken (Clinique International Hannibal, Polyclinique Les Berges du Lac, Clinique de la Soukra u.a.) sind auch Ziel von Patienten aus benachbarten afrikanischen Ländern. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Tunesische Republik.
Tunis.
Tunesien liegt an der Mittelmeerküste Nordafrikas und grenzt im Westen an Algerien und im Südosten an Lybien. Es befindet sich 130 km südwestlich von Sizilien und 160 km südlich von Sardinien. Die Landschaft ist sehr abwechslungsreich, mit Klippen an der Nordküste und Wäldern im Landesinneren sowie tiefen, fruchtbaren Tälern und Wüsten, steilen Bergen und salzigen Niederungen, die unter dem Meeresspiegel liegen. Südlich von Gafsa und Gabès beginnt die Sahara. Vor der über 1000 km langen Küste liegen zahlreiche kleine Inseln, darunter Djerba im Süden und Kerkennah im Osten. Mit Pinien bewachsene Hügel erstrecken sich vom Nordwesten bis zum Südosten, dahinter liegen saftiges Weideland, Obstgärten, Weingüter und Olivenhaine.
Parlamentarische Republik seit 2014. Verfassung von 2014. Parlament mit 217 Mitgliedern. Unabhängig seit 1956 (ehemaliges französisches Protektorat).
Kaïs Saïed, seit Oktober 2019.
Ahmed Hachani seit August 2023.
230 V, 50 Hz.
Tunesien ist ein vielseitiges Land, das das Beste von Nordafrika in sich vereint, denn es begeistert Sonnenanbeter, Hobbyhistoriker und Abenteuerlustige gleichermaßen.
Tunesien ist allgemein als der lockerste Ort Arabiens bekannt: Frauen haben Rechte, Alkohol ist frei erhältlich und Staat und Religion sind getrennt. Das bedeutet jedoch nicht, dass man die faszinierenden Rhythmen der islamischen Welt hier nicht hautnah erleben kann.
Besucher können die Küste und die Sahara erkunden und Landschaften kennen lernen, die nicht von diesem Planeten zu stammen scheinen, aber auch die Kolonialstädte sind einen Besuch wert. Über allem hängt der verführerische Duft verschiedener exotischer Gewürze, und das einzige Problem, das man bei der Vielzahl von Freizeitangeboten hat, ist zu entscheiden, was man als nächstes unternehmen soll.
Tunisair (TU) und Lufthansa (LH) bieten Nonstop- bzw. Direktflüge von Frankfurt/M. und München nach Tunis an. Tunisair (TU) fliegt außerdem nonstop u.a. von Düsseldorf, Wien, Genf und Zürich nach Tunis, von Frankfurt/M. und Düsseldorf nach Monastir sowie u.a. ab Frankfurt/M., Düsseldorf, Genf und Zürich nach Djerba.
Nouvelair (BJ) verbindet u.a. Berlin, Düsseldorf, Hannover und Frankfurt/M. nonstop mit Tunis-Carthage und Monastir.
Austrian Airlines (OS) fliegt in Kooperation mit Lufthansa (LH) ab Wien via München nach Tunis und in Kooperation mit Tunisair (TU) via Nizza und Lyon nach Monastir.
Swiss (LX) verbindet u.a. in Kooperation mit Tunisair (TU) Zürich via Nizza mit Tunis und Monastir.
Edelweiss Air (WK) bietet Nonstop-Flüge von Zürich nach Djerba an.
EasyJet (U2) fliegt ab Genf nach Hammamet.
Eurowings (EW) fliegt ab Köln/Bonn und ab Stuttgart nach Sfax.
Frankfurt/M. - Tunis: 2 Std. 20 Min.; Wien - Tunis: 2 Std. 10 Min.; Zürich - Tunis: 2 Std. 10 Min.; Genf - Tunis: 2 Std. 15 Min.; Frankfurt/M. - Monastir: 2 Std. 30 Min.; Frankfurt/M. - Djerba: 2 Std. 50 Min.; Wien - Djerba: 2 Std. 40 Min.
Eine Flughafengebühr von ca. 10 € (30 TND) wird bei Verlassen des Landes auf internationalen Flügen erhoben. Steuermarken können an Häfen und Flughäfen sowie bei Banken und Wechselstuben in Tunesien bezogen werden.
Anreisen mit dem Pkw von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus nach Tunis beinhalten Fährverbindungen ab Genua, La Spezia, Marseille oder Neapel. Besonders im Sommer ist eine frühzeitige Buchung der Fähren empfehlenswert.
Von Algerien aus gibt es zwar mehrere Grenzübergänge (Babouch, Tabarka, Ghardimaou, Bou Chebka, Sid Youssef und Hazoua); diese sind jedoch aufgrund von politischen Unruhen oft für Touristen nur schwer oder überhaupt nicht passierbar. Der Grenzübergang von Libyen nach Tunesien ist vorübergehend geschlossen.
Maut: Verschiedene Autobahnabschnitte sind mautpflichtig. Die Bezahlung erfolgt in bar oder mit Prepaid-Karte.
Unterlagen: Der nationale Führerschein ist zwar ausreichend; es wird dennoch empfohlen, den Internationalen Führerschein zusätzlich mitzuführen.
Zwischen Algier und Tunis bestehen tägliche Bahnverbindungen (Fahrtzeit: 16-18 Stunden).
In den Häfen von Tunis (La Goulette) und Sousse legen auch Kreuzfahrtschiffe an.
Phoenix und Holland America Line bieten Kreuzfahrten von europäischen Häfen aus mit Zwischenstopp in Tunesien an.
Es bestehen regelmäßige Fährverbindungen zwischen Tunesien und Italien sowie Frankreich.
La Compagnie Tunisienne de Navigation (CTN) und Corsica Linea bedienen die Strecke Marseille - Tunis (Fahrtzeit: ca. 23 Std.).
Grandi Navi Veloci (GNV) verbinden Genua - Tunis (Fahrtzeit: 24 Std.) und Citavecchia - Tunis (Fahrtzeit: 27 Std.).
Inlandflüge werden von Tunisair Express (UG) betrieben. Es gibt u.a. Linienflugverbindungen von Tunis nach Sfax, Djerba, Tozeur, Gafsa, Tabarka, Gabes und Monastir.
Tunesiens Norden besitzt ein relativ dichtes Straßennetz. Tunis ist durch Autobahnen mit Sfax im Süden (A1), Bizerte im Norden (A2) und Oued Zarga im Westen (A3) verbunden.
Maut: Einige Autobahnabschnitte sind mautpflichtig. Die Maut ist entweder bar oder mit Prepaid-Karte zu bezahlen.
Tankstellen: Der Norden des Landes verfügt über ein dichtes Tankstellennetz; im Süden sollten sich bietende Tankgelegenheiten öfter genutzt werden.
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Die Straßen im Norden des Landes sind gut ausgebaut und gewartet; im Winter kann es jedoch zu Überschwemmungen kommen. Für die Straßen der Saharazone, bei Chott-el-Djerid, sind Fahrzeuge mit Allradantrieb empfehlenswert.
Die Straßen Tunesiens sind mit einem Buchstaben und einer Zahl gekennzeichnet; Autobahnen mit A, Fernstraßen mit N, Regionalstraßen mit R und Lokalstraßen mit L.
Mietwägen sind in sämtlichen touristisch erschlossenen Orten erhältlich. Eine Vermittlung über die meisten Hotels ist möglich, aber teurer als direkt beim Verleiher gebucht. Neben den bekannten internationalen Verleihfirmen, die auch an allen Flughäfen vertreten sind, gibt es auch nationale, die zumeist preiswerter sind.
Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein und den Führerschein seit mindestens einem Jahr besitzen.
Taxis sind an Flughäfen und in Städten verfügbar. Am Flughafen ist es ratsam den Taxistand der gelben Taxis aufzusuchen und nicht auf Angebote auf dem Weg dahin einzugehen. Im Taxi sollte man darauf bestehen, dass der Taxameter eingeschaltet wird. Beabsichtigt man einen Pauschalpreis zu vereinbaren, ist es hilfreich, sich vorab an einem Schalter am Flughafen nach den üblichen Preisen zu erkundigen.
Des Weiteren gibt es Sammeltaxis, sogenannte Louages, die bis zu 5 Fahrgäste transportieren. Sie sind weiß mit roten Streifen und an speziellen Louage-Haltestellen zu finden. Louages haben feste Preise pro Person. Wichtig: Die Schilder auf dem Wagen geben nicht das Reiseziel an; dieses wird vom Fahrer ausgerufen.
Fahrräder und Motorräder können in den meisten größeren Städten gemietet werden.
Der regelmäßige Busverkehr zwischen den Städten Tunesiens wird von der Société Nationale du Transport Interurbain (SNTRI) betrieben.
Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,0 ‰; absolutes Alkoholverbot am Steuer.
- Kinder bis zum Alter von 10 Jahren müssen auf dem Rücksitz befördert werden.
- Ein zweites Warndreieck, Feuerlöscher und Verbandszeug sind mitzuführen.
- Im Kreisverkehr gilt rechts vor links.
Höchstgeschwindigkeiten:
- innerorts: 30-50 km/h (Schilder beachten!);
- auf Landstraßen 90 km/h;
- auf Fernstraßen und Autobahnen: 110 km/h.
Bei Pannen hilft kostenlos die Garde Nationale (Nationalgarde) - normalerweise wird die nächste Werkstatt benachrichtigt.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.
ADAC-Partnerclubs in Tunis sind der National Automobile Club de Tunisie (NACT), Tel. +216 (0)71 24 11 76 und der Touring Club de Tunisie (TCT), Tel. +216 (0)71 32 31 82.
Der nationale Führerschein ist zwar ausreichend; dennoch wird empfohlen, den Internationalen Führerschein zusätzlich mitzuführen. Die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr ist in jedem Fall mitzuführen.
Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, in die Sahara zu fahren, ohne dem Posten der Nationalgarde der nächstgelegenen Stadt die genaue Fahrtroute, geplante Dauer und das Endziel mitzuteilen. Volle Verpflegung, genügend Wasser, ein entsprechend ausgerüstetes, absolut fahrtüchtiges Fahrzeug und ein erfahrener Führer sind notwendig.
Tunis: Die Société des transports de Tunis (Transtu) betreibt den öffentlichen Nahverkehr im Großraum Tunis. Transportmittel sind Busse, mehrere Straßenbahnlinien und der TGM, ein Nahverkehrszug, der Tunis mit La Marsa verbindet.
Sousse: Im Stadtgebiet sind Taxis und Sammeltaxis (Louages) verfügbar. Die Taxis haben Taxameter, und Reisende sollten immer darauf achten und ggfs. darauf bestehen, dass diese eingeschaltet werden.
Die tunesische Eisenbahngesellschaft SNCFT betreibt sämtliche Fernreisezüge und die Vorortbahnen der größeren Städte Tunesiens. Mehrmals täglich gibt es Bahnverbindungen zwischen den Städten im Norden des Landes. Auf der Strecke Tunis-Metlaoui verkehrt ein Nachtzug. Auch zahlreiche tunesische Ferienorte, wie Hammamet, Nabeul, Sousse, Monastir und Gabès, sind direkt mit der Bahn erreichbar.
Im Süden des Landes verkehrt mehrmals täglich zwischen Redeyef und Métlaoui der Touristenzug "Lezard Rouge", der die sehenswerte Selja-Schlucht durchquert.
Zu den größten Häfen des Landes gehören La Goulette, Tunis, Biserta, Sousse, Sfax und Gabès.
Fähren verbinden mehrmals täglich Sfax und die Kerkennah-Inseln (Fahrtzeit: 1 Std. 30 Min.). Zwischen Djorf und der Insel Djerba pendeln tagsüber ständig mehrere Fähren.
Die medizinische Versorgung ist zumindest in Tunis gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Gelegentlich fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte in der Peripherie.
Vor Reiseantritt sollte man sich bei seiner Krankenkasse den Urlaubskrankenschein TN/A 11 besorgen. Im Krankheitsfall wendet man sich an das nächstgelegene Regional- oder örtliche Büro der Caisse Nationale de Sécurité Sociale (CNSS). In allen Krankenhäusern und bei Ärzten erfolgt die Behandlung nur gegen Barzahlung.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. Nachtapotheken sowie die am Sonntag geöffneten Apotheken sind in den Tageszeitungen aufgeführt.
Leitungswasser ist gechlort und normalerweise unbedenklich, kann allerdings u. U. in der Umgewöhnungszeit leichte Magenbeschwerden hervorrufen, weshalb für die ersten Urlaubstage abgefülltes Wasser empfohlen wird. Trinkwasser außerhalb größerer Städte ist nicht immer keimfrei und sollte abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist pasteurisiert. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Darminfektionen kommen landesweit vor, daher ist es ratsam auf eine sorgfältige Lebensmittelhygiene zu achten.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Bilharziose-Erreger können in manchen Teichen und Flüssen vor allem in Gafsa und Schott Djerit vorkommen, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Landesweit besteht ein hohes Infektionsrisiko für Hepatitis A und ein mittleres Infektionsrisiko für Hepatitis B. Ein Impfschutz gegen Hepatitis A wird empfohlen. Hepatitis B ist endemisch. Anlässlich einer Reise ist es ratsam, eine Hepatitis B-Impfung grundsätzlich in Erwägung zu ziehen.
HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit selten vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunernde Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Reisende, die sich länger als 30 Tage in Tunesien aufhalten möchten, müssen u.U. einen negativen HIV-Test vorlegen. Alle Personen, die ein Arbeits- oder Studentenvisum beantragen, müssen einen negativen HIV-Test vorweisen können.
1 Dinar = 1000 Millimes. Währungskürzel: DT, TND (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten von 50, 30 (nicht im normalen Umlauf), 20, 10 und 5 TD. Münzen gibt es in den Werten von 5, 2, 1 und 1/2 TD sowie 200, 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Millimes.
Gängige Kreditkarten wie American Express, Mastercard, Diners Club und Visa werden in größeren Städten und in Touristenzentren akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. In Dutyfreeshops werden nur Kreditkarten oder Devisen akzeptiert.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden in Tunesien in den größeren Städten von wenigen Banken akzeptiert.
Winter: meist Mo-Fr 08.00-12.00 und 14.00-16.00. Sommer: meist 7.30-13.00 Uhr. Während des Ramadan gelten kürzere Öffnungszeiten der Banken.
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten.
Fremdwährungen können in unbeschränkter Menge eingeführt werden; Deklarationspflicht ab einem Gegenwert von 20.000 TD. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf die Einfuhrmenge bzw. auf den deklarierten Betrag beschränkt (Alle Formulare und Umtauschbelege gut aufbewahren). Achtung: Ausländer ohne Wohnsitz in Tunesien dürfen eine Summe ab einem Gegenwert von 5.000 TD nur dann ausführen, wenn sie über einen Einfuhrbeleg verfügen. Die Ausfuhr von einer Summe ab einem Gegenwert von 30.000 TD, über die ein Einfuhrbeleg vorliegt, ist nur möglich, wenn sie über autorisierte Bank- und Finanzinstitute durchgeführt wird. Die Einfuhrerklärung für Fremdwährungen ist jeweils drei Monate gültig und kann auch online abgegeben werden.
Geldumtausch ist in allen Banken und in vielen Hotels sowie auf Postämtern möglich. Der Beleg, den man beim Geldwechseln erhält, sollte für einen eventuellen Rücktausch aufbewahrt werden. Geldumtausch auf der Straße ist verboten.
Amtssprache ist Arabisch. Tunesisch, ein westarabischer Dialekt, sowie Berber-Sprachen werden als Umgangssprachen gesprochen. Französisch ist weit verbreitet, dient jedoch seit den 1990er Jahren nicht mehr als Handels- und Bildungssprache. Englisch und Deutsch versteht man mitunter in größeren Städten und Urlaubsorten.
Arabisch wird weltweit von etwa 320 Mio. Menschen als Muttersprache gesprochen, weitere 60 Mio. Menschen sprechen es als Zweitsprache. Wegen seiner Bedeutung als Sakralsprache im islamischen Glauben hat Arabisch sich zu einer Weltsprache entwickelt. Es ist neben Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch eine der sechs Amtssprachen der Vereinten Nationen. Außer in Tunesien ist Arabisch auch Amtssprache u.a. in Ägypten, Algerien, Bahrain, Eritrea, Israel, Irak, Jemen, Katar, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan sowie den Vereinigten Arabischen Emiraten, wobei sich die lokalen Dialekte mitunter sehr voneinander unterscheiden. Der Kairoer Dialekt gilt aufgrund der großen ägyptischen Filmproduktion als allgemein verständlich. Hocharabisch wird nur selten als mündliches Kommunikationsmittel verwendet, wie etwa beim Verlesen der Nachrichten oder bei Gottesdiensten.
Schriftsprache für alle Dialekte ist das geschriebene Hocharabisch. Geschrieben wird von rechts nach links. Im arabischen Alphabet gibt es nur Konsonanten und Langvokale. Arabisch ist eine der Kurrentschriften, d.h. die einzelnen Buchstaben eines Wortes werden miteinander verbunden.
Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.
Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.
Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.
Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.
Ausfuhrverbot besteht für den tunesischen Dinar, Kunstwerke und Antiquitäten, andere Waffen als zugelassene Jagdwaffen, Sprengstoff, Drogen, Fälschungen und für vom Aussterben bedrohte Tiere und Pflanzen (nach der „CITES“-Konvention) wie die Meeresschildkröte, das Chamäleon usw. Außerdem besteht Ausfuhrverbot für jedes Produkt, das die Moral, die öffentliche Gesundheit und die Sicherheit untergraben könnte sowie für jedes Produkt, das geeignet ist, die Sicherheit des Staates zu gefährden.
Für die folgenden Produkte sind Ausfuhrgenehmigungen erforderlich:
Weitere Informationen sind vom tunesischen Zoll erhältlich.
Die Landesvorwahl ist 00216.
Öffentliche Telefone bzw. Taxiphones oder Publitel sind in Tunesien noch weit verbreitet. Meist werden sie mit Münzen und weniger häufig mit Telefonkarten genutzt. Am kostengünstigsten ist Telefonieren über Skype in einem der zahlreichen Internet-Cafés.
GSM 900 und 1800, 3G (900/2100) und 4G (LTE). Die Hauptanbieter sind Ooredoo, Tunisie Telecom und Orange Tunisie. Das Mobilfunknetz ist in Tunesien flächendeckend. Internationale Roaming-Abkommen bestehen. Ggf. lohnt sich der Erwerb einer tunesischen Prepaid-SIM-Karte, hierfür muss man den Reisepass oder eine Kopie vorlegen.
Internet-Cafés sind in den Städten vorhanden. Hauptinternetanbieter sind u.a. ATI und Global Net. Viele Hotels bieten WiFi-Service an. Die Zensur des Internets wurde größtenteils aufgehoben. Öffentliche Internet-Cafés nennen sich Publinets und sind durch ihre lilafarbenen @-Schilder gut zu erkennen. Einige der Publinets erlauben ihre Nutzung nur Männern.
Postsendungen nach Europa brauchen 7-11 Tage. Einen Schalter für postlagernde Sendungen gibt es in den meisten Postämtern. Öffnungszeiten der Postämter: Sommer (i. Allg. 1. Juli - 31. Aug.): Mo-Sa 08.00-13.00 Uhr. Winter: Mo-Fr 08.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr, Sa 08.00-12.00 Uhr.
Während des Ramadan: Mo-Sa 08.00-15.00 Uhr.
Deutschsprachige Radiosender sind in Tunesien über Internet empfangbar, im Norden des Landes auch über Astra-Satelliten.
In den Medinas der großen Städte Tunesiens, wie z.B. Tunis, Kairouan, Sousse oder Sfax, findet man eine großartige Auswahl an landestypischer Handwerkskunst. Feilschen ist hier unbedingt erforderlich.In den staatlich betriebenen ONAT-Geschäften (Office National de l'Artisanat Tunisien) werden geprüfte Waren zu Festpreisen angeboten. In den Urlaubsorten gibt es unzählige Souvenirläden, doch findet man hier nur selten qualitativ hochwertige Produkte. Touristen sollten nur in Geschäften kaufen, die von Reiseleitern oder vom tunesischen Fremdenverkehrsamt empfohlen werden. Außerdem sollten man beim Kaufen die tunesischen Ausfuhrbestimmungen bedenken.
Beleibte Mitbringsel sind Kupferwaren, Gegenstände aus Olivenholz, Lederwaren, traditionelle Kleidung (Kaftan, Djelaba, Burnus), parfümierte Öle, Töpferwaren, Folklorepuppen, Stickereien, Kacheln, Silberwaren, emaillierter Schmuck, Wasserpfeifen und Teppiche. Gewürze wie Gelbwurz, Kreuzkümmel, Paprika, Anis, Koriander, Pfeffer oder Chili werden auf den Souks an farbenfrohen Ständen zu günstigen Preisen angeboten. Das Künstlerdorf Sidi Bou Said ist bekannt für seine hölzernen Vogelkäfige. Nabeul ist ein Produktionszentrum für Töpferwaren, in vielen Geschäften werden neben den für die Region typischen Kacheln auch andere Kunstgegenstände aus Keramik angeboten.
Tunesische Teppiche sind typischerweise ungewöhnlich geometrisch gemustert und in eher gedämpften Farben gehalten als ihre zentral-asiatischen Gegenstücke. Die Qualität der Teppiche wird durch die nationale Organisation für Kunsthandwerk (ONAT) streng kontrolliert, und ein am Teppich befestigtes Etikett zeigt das Gütesiegel und die Graduierung. Die Stadt Kairouan ist Tunesiens Teppich-Hauptstadt, in der etliche Teppichhändler kostbare Teppiche und Läufer ausstellen. Viele der Händler sind fachkundige Experten der Teppichkunst und gerne bei der Auswahl behilflich. Leider gibt es jedoch auch hier mitunter Menschen, die geneigt sind zu lügen und zu betrügen, was man beim Teppichkauf berücksichtigen sollte.
08.00-12.00 und 16.00-19.00 Uhr im Sommer, 09.00-13.00 und 15.00-19.00 Uhr im Winter.
Die tunesische Kochkunst ist eher deftig und vereint arabische, mediterrane sowie französische Elemente mit Einflüssen der Küche des Nahen Ostens. Die Gerichte sind oft mit Olivenöl zubereitet und mit Anis, Koriander, Kreuzkümmel, Kümmel, Zimt oder Safran gewürzt und mit Minze, Orangenblüten oder Rosenwasser abgeschmeckt. Häufig wird zu den Speisen auch Harissa gereicht, eine scharfe Gewürzpaste aus frischen Chilis und Knoblauch.
Entlang der Küste wird häufig Fisch serviert, vor allem Dorade (Meerbrasse). In der Sahara-Region hingegen findet man eher Berber-Spezialitäten, vor allem reichhaltige Eintopfgerichte. Gebratenes Geflügel und Lammgerichte sind überall im Land beliebt, ebenso wie Couscous (grober Grieß aus Weizen, Gerste oder Hirse). Salat steht das ganze Jahr über auf dem Speiseplan und wird mit einem einfachen, leichten Dressing angerichtet.
Nachspeisen sind eher untypisch für Tunesien, doch gibt es eine große Auswahl an arabischen Süßigkeiten und Kuchen, die häufig mit Nüssen gefüllt und mit Honig oder Sirup getränkt sind. Auch einige französische Backwaren wie Croissants oder Pain au Chocolat sind erhältlich.
In Tunis und anderen großen Städten gibt es unter anderem französische, italienische und andere europäische Restaurants. In der Regel wird am Tisch bedient.
Obwohl Tunesien ein muslimisches Land ist, gibt es kein Alkoholverbot. Alkohol ist in Bars, Restaurants und einigen Supermärkten erhältlich.
Für die meisten Tunesier ist eine vegetarische Ernährungsweise unvorstellbar. So kann es mitunter schwer sein fleischlose Gerichte zu finden. Obwohl die tunesische Küche allerlei Salate, Suppen, Eintöpfe und Eiergerichte kennt sollte man beachten, dass viele als vegetarisch bezeichnete Speisen eine Hühnerbrühe als Basis haben oder ein, zwei kleine Fleischstücke für den Geschmack enthalten.
Trinkgeld wird nicht erwartet, doch gibt man Kellnern und Taxifahrern üblicherweise ein paar Münzen. In Restaurants, die vor allem von Touristen besucht werden, bekommen die Kellner 10% der Rechnungssumme.
Maurische Cafés mit traditionellem Dekor servieren ausgezeichneten Ahwa arbi (türkischen Kaffee) und Thé à la menthe (Pfefferminztee mit Pinienkernen). Tunesien produziert ausgezeichnete Tafelweine, Sekt, Bier, Aperitifs und einheimische Liköre wie Boukha (aus Feigen destilliert) oder Thibarine (Dattellikör mit Kräutern).
In Tunesien darf man ab 21 Jahren Alkohol trinken.
98% Muslime (Sunniten). Jüdische, katholische und protestantische Minderheiten.
Allgemeines: In der arabischen Kultur und Tradition ist Tunesien ein liberales und tolerantes muslimisches Land. In der tunesischen Verfassung gibt es viele Gesetze zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen, die Habib Bourguiba, der erste Präsident des Landes, eingeführt hat. Polygamie ist gesetzlich verboten. Frauen können frei entscheiden, ob sie ein Kopftuch tragen und sie haben das Recht, die Scheidung einzureichen, zu arbeiten, ihr eigenes Geschäft zu führen und haben Zugang zu Abtreibung und Geburtenkontrolle. Doch auch wenn Städte wie Tunis, Sfax oder Sousse sehr liberal und modern erscheinen, sollte man immer berücksichtigen, dass die Menschen in den ländlichen Gebieten ein sehr viel traditionelleres Leben führen.
Umgangsformen: Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Persönlicher ist der Kuss auf beide Wangen, mit dem sich Frauen untereinander begrüßen. Auch befreundete Männer küssen sich zur Begrüßung auf die Wangen. Es ist üblich, sich nach dem Händeschütteln die rechte Hand aufs Herz zu legen; dies ist außerdem eine höfliche Art, seinen Dank auszudrücken. Bisweilen ersetzt diese Geste unter sehr religiösen Menschen unterschiedlichen Geschlechts den Händedruck. Gastfreundschaft spielt eine große Rolle. Kleine Geschenke der Anerkennung oder als Zeichen der Freundschaft sind immer willkommen.
Bekleidung: Gepflegte Freizeitkleidung ist akzeptabel. Im Hinblick auf den überwiegend islamischen Glauben der Bevölkerung sollten Frauen weder bloße Knie noch Schultern oder ein zu tief geschnittenes Dekolleté zeigen. Männer sollten Shorts nur am Strand und in den touristisch geprägten Orten tragen. Vor allem in den ländlich geprägten Gegenden des Landes sollte man diese Regel beachten. Beim Besuch einer Moschee sollten Frauen außerdem ihre Haare bedecken. Badebekleidung gehört an den Strand.
Rauchen: Prinzipiell ist das Rauchen überall gestattet, einige Restaurants bieten separate Nichtraucherbereiche an. Während des Fastenmonats Ramadan ist das Rauchen für Touristen zwar erlaubt, doch sollte man darauf aus Rücksichtnahme gegenüber den Gläubigen in der Öffentlichkeit besser verzichten.
Trinkgeld: Ist die Service-Gebühr nicht schon in der Restaurant-Rechnung enthalten, ist ein Trinkgeld in Höhe von 10-15% üblich. Im Taxi wird der Fahrpreis üblicherweise aufgerundet.
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