Ferien in Zypern: Die Insel mit 350 Sonnentagen im Jahr
Kommen auch Sie mit auf die gastfreundliche Sonneninsel im Mittelmeer und besuchen Sie das Land der Aphrodite. Einsame Badebuchten sind ebenso zu entdecken wie verträumte Dörfchen im gebirgigen Hinterland. Seit Jahren liegt Zypern in der Gunst der Schweizer ganz oben auf der Liste. Kopiaste – wir heissen Sie herzlich willkommen.
Ihre Ferienorte in Zypern
Ayia Napa Das ehemalige Fischerdorf hat sich bei Schweizer Gästen zum Lieblingsort entwickelt. Bestimmt auch deshalb, weil hier die beiden schönsten Sandstrände der Insel zu finden sind. Bars, Restaurants, Tavernen, Discotheken und Geschäfte sorgen für ein abwechslungsreiches Angebot.
Protaras Beliebter Ferienort zwischen Famagusta und dem Kap Greco, einem Naturschutzgebiet mit Wander-möglichkeiten. Viele Buchten mit feinsandigen und flach abfallenden Stränden bilden die Küste. Das glasklare Meer verleitet geradezu zum Schwimmen und Wassersport. Im Ortszentrum laden Geschäfte, Tavernen und Cafés zum Bummeln und Einkaufen ein.
Parlamentarischer Bundesstaat seit 1848. Verfassung von 1874, mit zahlreichen Änderungen, neue Verfassung 2000. Zweikammerparlament (Bundesversammlung): Nationalrat mit 200 Mitgliedern und Ständerat mit 46 Mitgliedern. Staats- und Regierungschef ist der Bundespräsident, der jährlich von der Bundesversammlung neu gewählt wird. Verwaltungstechnische Gliederung in 20 Vollkantone und 6 Halbkantone mit jeweils eigener Verfassung, Parlament und Regierung. Die Exekutive liegt beim siebenköpfigen Bundesrat, einer Kollegialbehörde, dem der Bundespräsident vorsteht.
Geographie
Die Schweiz grenzt im Westen an Frankreich, im Norden an Deutschland, im Osten an Österreich und das Fürstentum Liechtenstein und im Süden an Italien. Das Land gliedert sich in drei Großlandschaften: die Schweizer Alpen, das hügelige Schweizer Mittelland, das vom Bodensee bis zum Genfer See reicht, und dem Schweizer Jura, ein raues, lang gestrecktes Faltengebirge. In der Schweiz liegen die höchsten Berge Europas. Trotz des hohen Anteils des Landes an Hochgebirge sind 43% Wiesen und Weiden. Die Milch- und Viehwirtschaft spielt eine dementsprechend wichtige Rolle. Die höchsten Berge sind die Dufourspitze im Monte-Rosa-Massiv (4634 m) an der italienischen Grenze, der Dom (4545 m), das Weißhorn (4507 m) und das Matterhorn (4477 m). Die beliebtesten Urlaubsgebiete sind das Engadin, das Berner Oberland, das Gebiet um den Vierwaldstätter See, das Wallis und das Tessin.
Sprache
65% der Bevölkerung sprechen Deutsch in den verschiedenen schwyzerdütschen Dialektformen (Ost-, Nord- und Zentralschweiz); 18% Französisch (West- und Südwestschweiz); 10% Italienisch (Kanton Tessin/Ticino) und 1% Rätoromanisch (Kanton Graubünden/Grisons). 6% sind anderssprachig.
Religion
Römisch-katholisch und evangelisch-reformiert (77 %). Jüdische und muslimische Minderheiten.
Ortszeit
MEZ. Letzter Sonntag im März bis letzter Sonntag im Oktober: MEZ + 1 (Sommerzeit). Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Winter und im Sommer jeweils 0 Std.
Emmentaler,Appenzeller, Gruyère und Tête de Moine sind nur einige der bekanntesten Schweizer Käse. Sehr beliebt sind auch Gerichte aus geschmolzenem Käse wie Raclette (am offenen Kamin oder Tischgrill erhitzter, auf Pfännchen geschabter Käse) oder Käsefondue (im Topf mit Wein erhitzter Käse, in den Weißbrotstücke getunkt werden). Eine der vielen leckeren regionalen Spezialitäten ist Bündnerfleisch (getrocknetes Rindfleisch). Papet vaudois ist ein wohl schmeckendes Gericht aus Lauch und Kartoffeln. Es gibt unzählige Salamisorten und Würste aus Schweinefleisch, darunter Landjäger, Beinwurst, Engadinerwurst oder Knackerli.Rösti (geschnittene und gebratene Kartoffeln) und Fondue Bourguignonne (mit verschiedenen Soßen serviertes Fleischfondue) sind auch sehr schmackhaft. Gugelhopf (Napfkuchen, oft mit Sahnecremefüllung) und Fasnachtsküchli (Puderzuckergebäck, das in der Karnevalszeit gegessen wird) sind besonders leckere Süßigkeiten. Weitere süße Köstlichkeiten sind Engadiner Nuss-, Zuger Kirsch- und Aargauer Rüblitorte. Schweizer Schokolade ist weltberühmt. Getränke: Die Auswahl an Schweizer Weinen ist groß. Obstbranntweine wie Kirsch, Marc, Pflümli und Williams sowie Schweizer Bier sind ebenfalls beliebt.
Nachtleben
In den meisten Städten und Urlaubsorten gibt es Kinos, Theater, Nachtklubs und/oder Diskotheken. In zahlreichen Orten kann man in Spielkasinos sein Glück versuchen. In Bars und Restaurants werden oft einheimische Unterhaltungsprogramme geboten.
Einkaufstipps
Schweizer Uhren, volkstümliche Handarbeiten wie Stickereien und Spitzenwaren, Leinen, Berner Holzschnitzereien, Schokolade, Bergkäse und Schweizer Taschenmesser.
Sport
Bergsteigen/Wandern: Die Schweizer Berge sind ideal für erholungssuchende Bergwanderer und erfahrene Bergsteiger. Gute Ausrüstung ist unbedingt erforderlich, und man sollte immer den Wetterbericht abwarten. Die Via Alpina, die sich mit insgesamt mehr als 5000 Kilometern Wegstrecke durch 8 Länder längs durch die Alpen schlängelt, führt auch durch die Schweiz. Die Wanderroute Grüner Weg der Via Alpina hat 13 Etappen und liegt in der Schweiz und Liechtenstein. Golf: Ein Verzeichnis aller Golfplätze ist vom Verkehrsamt erhältlich. Radsport: Neun nationale Radwanderrouten führen durch die ganze Schweiz: Z.B. von Montreux zum Bodensee, von Chiasso nach Basel, entlang des Rheins, der Rhone oder des Ticinos, über die Alpen, quer durchs Mittelland oder über den Jura. Im Engadin befindet sich ein Teil der 3 Länder Rad & Bike Arena mit insgesamt 120 Routen und über 2000 Radkilometern. Fahrräder kann man fast überall mieten. Squash, Badminton, Drachenfliegen und Paragleiten sind ebenfalls möglich. Tennis: Viele Hotels haben Tennisplätze. Wassersport: Gute Wassersportmöglichkeiten auf vielen Schweizer Seen. Wasserski,Segeln und Kanufahren kann man besonders gut auf dem Lago di Lugano, dem Genfer und dem Neuenburger See. Wintersport: Die unzähligen Skiorte sind die Hauptattraktion des Landes. Man kann alle Wintersportarten betreiben (Skilaufen, Rodeln, Bobfahren, Eislaufen, Eisstockschießen usw.), Näheres s. o. Hundeschlitten-Trekkings werden speziell im Schweizer Jura durchgeführt.
Veranstaltungskalender
Jan. Internationales Eisklettern, Kandersteg. Jan. World Snow Festival, Internationaler Schneeskulpturen-Wettbewerb, Grindelwald. Febr. Karneval in Luzern, Luzern. Febr. ZüriCarneval, Zürich. März-Apr. Luzern Klassik-Festival, Luzern. Apr. Sechseläuten, Zürcher Frühlingsfest mit Umzügen und Verbrennen des "Böögg", Zürich. Beginnt am3. Mittwoch im Juni Art Basel, Basel. Jul. Züri Fäscht, Zürich. Jul. Montreux Jazz Festival, Montreux. Aug. Genfer Sommerfest, Genf. Aug. Internationales Filmfest, Locarno. Aug.-Sept. Luzern Musikfestival, Luzern. Aug. Internationaler Matterhornlauf, Zermatt. Sept. Unspunnenfest (Folklore und Almabtrieb), Interlaken. Okt. Almabtrieb, St. Cergue. Nov. Luzern Festival, Luzern. Nov./Dez. Weihnachtsmärkte landesweit. 31. Dez. Silvesterzauber, Zürich. (Dies ist nur eine Auswahl der jährlichen Veranstaltungen. Schweiz Tourismus (s. Adressen) veröffentlicht eine vollständige Liste.
Anmerkung
Mo-Fr 08.00-18.30 Uhr, Sa 08.30-16.00 Uhr. Viele Geschäfte schließen zwischen 12.00 und 13.30 Uhr. In den Städten sind Kaufhäuser und andere Geschäfte am Montagvormittag geschlossen. Einmal pro Woche bleiben die Geschäfte in den Großstädten bis 21.00 Uhr geöffnet.
Sitten & Gebräuche
Umgangsformen: Es ist üblich, Blumensträuße auszuwickeln, bevor man sie der Gastgeberin überreicht. Rote Rosen schenkt man nur der Partnerin; Chrysanthemen und weiße Astern werden nur für Begräbnisse verwendet. Kleidung: Freizeitkleidung ist üblich. Zu besonderen Anlässen und in guten Restaurants trägt man elegantere Kleidung. Rauchen: In Bahnhöfen, in Zügen und in Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs ist das Rauchen verboten. In den Kantonen Appenzell-Außerrhoden, Genf, Graubünden, Solothurn, St. Gallen, Tessin und Uri ist das Rauchen in Gaststätten und in Kneipen in den Räumen, in denen Getränke ausgeschenkt oder Speisen serviert werden, generell verboten. Geraucht werden darf dort nur in räumlich vollkommen abgetrennten und effizient belüfteten Raucherzimmern. Trinkgeld ist grundsätzlich inbegriffen; bei guter Bedienung rundet man jedoch den Rechnungsbetrag großzügig auf.
Reisepass/Visum
Land
Ausweis
Visum
Rückflugticket
Deutschland
Ja/1
Nein
Nein
Österreich
Ja/1
Nein
Nein
Schweiz
-
-
-
Andere EU-Länder
1/2
Nein
Nein
Türkei
Ja
3
Nein
Hinweis
Die Schweiz ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.
Reisepass
Allgemein erforderlich. Muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein.
Personalausweis/Identitätskarte [1] U.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder (Ausnahmen: [2] Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark und Irland (Rep.)).
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis (ab 10 Jahren mit Lichtbild) bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, Personalausweis, Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Österreicher: Eintragung in den elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in Begleitung des Elternteils oder Personalausweis oder Reisepass. Türken: Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Urlaubs- und Geschäftsreisen von bis zu 3 Monaten:
(a) Alle EU-Länder;
(b) [3] Türkische Staatsbürger, wenn sie einen gültigen nationalen Reisepass sowie eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Monaco oder ein Schengenland haben.
Transit
Visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 48 Stunden weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Türkische Staatsbürger benötigen nur dann kein Transitvisum, wenn sie ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung für EU- und EFTA-Länder, Andorra, Kanada, Monaco, San Marino oder die USA besitzen.
Schengen-Visum
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
Visaarten
Kurzzeit-, Langzeit-, Transit-/Flughafentransitvisum (ein- und zweifach), Arbeits- sowie Montagevisum.
Visagebühren
Unterschiedlich, je nach Nationalität und Visumart.
Gültigkeitsdauer
Unterschiedlich, je nach Aufenthaltsgrund.
Antragstellung
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum: (a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 1 biometrisches Passbild.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Aufenthaltsgenehmigung
Informationen von den konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen) oder der Fremdenpolizei. Informationen sind beim Bundesamt für Migration (BFM) online unter www.bfm.admin.ch erhältlich.
Bearbeitungszeit
Das Visum wird i.d.R. am Tag der Antragstellung oder am Folgetag ausgestellt
Ausreichende Geldmittel
Reisende, die kein Rückreiseticket haben, müssen über ausreichende Geldmittel oder über eine private Unterkunft verfügen. Ausgenommen sind Bürger der EU- und EFTA-Länder.
Meldepflicht
Die vorgeschriebene polizeiliche Anmeldung erfolgt normalerweise durch das Hotel/die Pension. Wer privat übernachtet, muss diese persönlich bei der örtlichen Polizeidienstelle vornehmen. Bei der Einreise mit einer Arbeitsgenehmigung muss die polizeiliche Anmeldung innerhalb von acht Tagen erfolgen, unbedingt aber vor Antritt der Arbeitsstelle.
Für Geschäftsreisende gilt, dass sie sich polizeilich melden müssen, wenn sie sich länger als acht aufeinander folgende Tage in einem Zeitraum von drei Monaten in der Schweiz aufhalten.
Einreise mit Haustieren
Für Vögel aus allen Ländern wird eine Bewilligung des Bundesamtes für Veterinärwesen (Internet: www.bvet.admin.ch) benötigt. Davon ausgenommen sind Kanarienvögel.
Bei Einreise aus EU-Ländern:
Für Hunde, Katzen und Frettchen im Alter von über 12 Wochen wird ein EU-Heimtierausweis (pet pass) benötigt, aus dem hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Tiere müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung (nur bis 2. Juli 2011 möglich) gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Eine grenztierärztliche Untersuchung muss angemeldet werden.
Bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern mit geringem Tollwutrisiko:
Für Hunde, Katzen und Frettchen im Alter von über 12 Wochen wird eine Veterinärsbescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Tiere müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung (nur bis 2. Juli 2011 möglich) gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Eine grenztierärztliche Untersuchung wird durchgeführt.
Bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern mit hohem Tollwutrisiko:
Für Hunde, Katzen und Frettchen im Alter von über 12 Wochen wird eine Veterinärsbescheinigung benötigt, aus der hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einreise ist frühestens 4 Monate nach der Impfung nötig. Die Tiere müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung (nur bis 2. Juli 2011 möglich) gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Eine grenztierärztliche Untersuchung wird durchgeführt. Zudem wird eine Bewilligung benötigt.
Bei Wiedereinreise in die Schweiz:
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus Ländern mit geringen Tollwutrisiko im Alter von über 12 Wochen wird ein EU-Heimtierausweis (pet pass) benötigt, aus dem hervorgeht, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Tiere müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung (nur bis 2. Juli 2011 möglich) gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus Tollwutrisikoländern gilt die folgende Vorschrift: Für jedes Tier wird ein Heimtierausweis benötigt, der die gültigeTollwutschutzimpfung bestätigt. Vor der Ausreise aus der Schweiz muss mit einer Blutanalyse die Wirksamkeit der Impfung bestätigt werden. Bei Nachimpfung nach erfolgter Blutanalyse ist keine weitere Blutanalyse erforderlich. Die Tiere müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung (nur bis 2. Juli 2011 möglich) gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Nur bei Direkteinreise über Schweizer Flughäfen werden eine Einfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Veterinärwesen und eine Zollbewilligung benötigt.
Gesundheit
Krankheiten
Gelbfieber
Nein
Nein
Cholera
Nein
Nein
Typhus & Polio
Nein
-
Malaria
Nein
-
Essen & Trinken
Nein
-
Vorsichtsmaßnahmen
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Betroffen sind vor allem die Regionen unterhalb von 1000 m in den Kantonen Bern, Zürich, Schaffhausen und Aargau. Ein geringes Risiko besteht in den Kantonen Thurgau, St. Gallen, Graubünden und Luzern. Nach aktuellen Empfehlungen gilt die Impfung bei Langzeitaufenthalten als Reise-Impfung für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten). Reisende sollten mit dem Arzt unter Berücksichtigung der Empfehlungen im Reiseland die Notwendigkeit der Impfung klären. Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. Die Masern bleiben in der Schweiz ein Problem. Reisende sollten unbedingt ihren Impfschutz oder eine mögliche Immunität (durch eine überstandene Masernerkrankung) überprüfen. Eine Meningitis-Impfung wird bei Langzeitaufenthalten bestimmten Personengruppen, Kinder und Jugendliche) empfohlen.
Gesundheitsvorsorge
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall an einen niedergelassenen Arzt. Die Kosten müssen zunächst selbst übernommen werden. Zu Hause werden sie zurückerstattet. Dies gilt allerdings nicht für zahnärztliche Behandlungen. Aushelfender Träger ist die Gemeinsame Einrichtung KVG, Gibelinstraße 25, CH-4503 Solothurn (Tel: (+41) (032) 625 30 30. Internet: www.kvg.org). In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Broschüren über Bäder, Kurorte und Sanatorien sind vom Fremdenverkehrsamt (s. Kontaktadressen) erhältlich.
Vogelgrippe
Die Vogelgrippe ist in der Schweiz vorgekommen. Reisende sollen sich von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.
Aktueller Hinweis
Im äußersten Südwesten der Schweiz (Kanton Genf) kommt es derzeit zu auffallend vielen Masernerkrankungen. Reisende sollten ihren Impfschutz überprüfen und ggf. auffrischen.
Reise- und Sicherheitsinformationen
Für dieses Land besteht beim Auswärtigen Amt momentan kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.
Handgepäckregeln im internationalen Flugverkehr für die EU und Schweiz
Flugpassagiere, die von Flughäfen innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz starten, dürfen nur begrenzte Mengen an Flüssigkeiten, Aerosolen und Gels im Handgepäck mitnehmen. Dazu zählen Getränke, Zahnpasta, Haargel, Parfüm, Rasierschaum, Suppen, Sirup und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz.
Folgende Regeln sind zu beachten:
- Im Handgepäck dürfen nur Flüssigkeitsbehälter mitgeführt werden, die ein maximales Fassungsvermögen von jeweils 100 ml nicht übersteigen.
- Alle Flüssigkeitsbehälter müssen zusammen in einem verschließbaren transparenten Plastikbeutel verwahrt werden, der ein Gesamtvolumen von maximal 1 Liter nicht übersteigen darf.
- Flüssige Medikamente und Babynahrung dürfen zusätzlich mitgeführt werden, sofern sie auf dem Flug benötigt werden. Gegebenenfalls muss der Passagier die Echtheit der Medikamente/Babynahrung nachweisen.
- Ausnahmen: Nicht unter die Beschränkungen fallen alle Flüssigkeiten, die erst nach der Handgepäck-Kontrolle in einem Flughafen der Europäischen Union erworben wurden, in einem manipulationssicheren Behältnis verpackt sind und ein Kaufbeleg an diesem Tag vorliegt. Dies betrifft insbesondere Einkäufe in den Duty-free-Geschäften im Abflugbereich.
Neuregelung ab 29. April 2011
Flüssigkeiten, Aerosole und Gels, die an einem Drittlandsflughafen (außerhalb der EU) oder an Bord eines Flugzeugs eines gemeinschaftsfremden Luftfahrtunternehmens erworben wurden, sind in Sicherheitsbereichen und an Bord von Flugzeugen erlaubt, wenn sie
- sich in einem Behältnis befinden, das den empfohlenen Leitlinien der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation für Sicherheitskontrollen (ICAO) entspricht und
- ein hinreichender Nachweis über den Kauf innerhalb der vorausgegangenen
36 Stunden auf der Luftseite des Flughafens oder an Bord des Flugzeugs erbracht wird.
Das bedeutet, dass Flüssigkeiten, Aerosole und Gels im Handgepäck erlaubt sind, wenn sie in einem EU-fremden Flughafen hinter der Bordkartenkontrolle oder im Sicherheitsbereich erworben wurden. Die Verkaufsstelle muss dabei den genehmigten Sicherheitsverfahren unterliegen, die Teil des Flughafensicherheitsprogramms sind.
Verbotene Gegenstände im Handgepäck
Eine ausführliche Liste von im Handgepäck verbotenen Gegenständen bei Flugreisen befindet sich auf der Internetseite der deutschen Bundespolizei (Internet: www.bundespolizei.de). Dazu zählen Feuerwaffen, Betäubungsgeräte, spitze oder scharfe Gegenstände (u. a. Messer/Scheren mit mehr als 6 cm langen Klingen), Werkzeuge, die schwere Verletzungen verursachen können, stumpfe Gegenstände, die als Schlagwaffe eingesetzt werden können sowie Spreng- und Brandstoffe.
Klima
Klima
Nördlich der Alpen überwiegend atlantisches Klima, südlich davon im Tessin herrscht mediterranes Klima mit sehr warmen Sommern und milden, sonnigen Wintern. In den höheren Lagen ist es beträchtlich kühler. Ganzjährig gemäßigtes Klima in der Nordschweiz.
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Geld
Währung
1 Schweizer Franken = 100 Rappen oder Centimes. Währungskürzel: sfr, CHF (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1000, 200, 100, 50, 20 und 10 sfr; Münzen sind im Wert von 5, 2 und 1 sfr sowie 50, 20, 10 und 5 Rappen im Umlauf.
Geldwechsel
Geld kann in Banken umgetauscht werden. Auf Flughäfen und an Bahnhöfen gibt es Wechselstuben für Währungen und Reiseschecks. Diese haben von 06.00-21.00 Uhr, oft auch bis 23.00 Uhr geöffnet. Auch Hotels können Geld wechseln.
ec-/Maestro-Karte/Sparcard
Mit ec-/Maestro-Karte und PIN-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der ec-/Maestro-Karte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol werden europa- und weltweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. Ähnliches gilt für die deutsche Sparcard, dem Nachfolger des Postsparbuches als Sortenbeschaffungsmittel im europäischen Ausland. Mit Sparcard und PIN-Nummer kann Bargeld von europäischen Geldautomaten mit dem Plus-Logo abgehoben werden. Weitere Einzelheiten von allen Postbankfilialen.
Kreditkarten
Eurocard, American Express, MasterCard, Diners Club, Visa und andere gängige internationale Kreditkarten werden überall angenommen. Die Kreditkarten Mastercard und Visa werden in fast allen Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks
Vorsicht mit Reiseschecks, denn diese werden nur bedingt von Geschäften angenommen. Sie können aber für den Umtausch von Geld genutzt werden.
Devisenbestimmungen
Keine Beschränkungen.
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Fr 08.30/09.00-16.00/18.00 Uhr in den Großstädten; Mo-Fr 08.30-12.00 und 14.00-16.30/17.30 Uhr in ländlichen Gegenden (regionale Abweichungen möglich). In wichtigen Geschäftszentren bleiben die Schalter manchmal auch über die Mittagszeit geöffnet.
Wechselkurse
1.00 EUR = 1.22 CHF
1.00 USD = 0.83 CHF
Wechselkurse vom 6 Juni 2011
zollfrei einkaufen
Zollfrei einkaufen
Folgende Artikel können zollfrei in die Schweiz eingeführt werden: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Personen ab 17 J.). 2 l alkoholische Getränke bis zu 15% Alkoholgehalt und 1 l alkoholische Getränke über 15% Alkoholgehalt (Personen ab 17 J.); Geschenke bis zu einem Wert von 300 CHF (einschließlich Parfüm und ausgenommen alkoholische Getränke und Tabakwaren, die nur in den o. a. Mengen abgabenfrei sind). Zusätzlich bei Einreise aus Deutschland und Österreich: 2,5 kg Fleisch und Fleischprodukte (davon jedoch höchstens 500 g frisches/gefrorenes Fleisch) oder bis zu 2,5 kg Fleisch, das nicht für den menschlichen Verzehr gedacht ist. Für Fleisch und Fleischprodukte aus anderen Ländern gelten besondere Bestimmungen (s. Einfuhrverbot).
Einfuhrverbot
Betäubungsmittel, Elfenbein, Absinth. Strenge Regelungen bestehen für die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren, Butter, Lebensmitteln, Giften, Schusswaffen und Munition, Erde, Pflanzen und pflanzliches Material. Die Einfuhr von Souvenirs aus bedrohten Tieren und Pflanzen (z.B. Pelze, Elfenbein etc.) ist verboten. Die Einfuhr sämtlicher Lebensmittel tierischer Herkunft aus Nicht -EU-Ländern ist im Reiseverkehr verboten. Dieses Einfuhrverbot betrifft Fleisch und Fleischerzeugnisse aller Art, Milch und Milcherzeugnisse (Käse, Butter), Eier, Honig sowie Erzeugnisse in hermetisch abgeschlossenen Behältnissen (Konserven). Seit 1. Januar 2008 ist die Einfuhr für selbst gefangenen Fisch und durch Jäger erlegtes Wild nur noch zu Bedingungen für gewerbsmäßigen Import möglich. Weitere Informationen zu Einfuhrbestimmungen sind erhältlich vom Bundesamt für Landwirtschaft, Pflanzenschutzdienst, CH-3003 Bern, Tel: (+41) (031) 322 25 90.
Kommunikation
Anmerkung
Telefon
Selbstwählferndienst.
Mobiltelefon
GSM 900 und 1800. Hauptnetzbetreiber sind Swisscom (Internet: www.swisscom.com), Orange (Internet: www.orange.ch) und TDC Switzerland (Internet: www.sunrise.com/home.htm). Internationale Roaming-Abkommen bestehen.
Fax
In Telegrafenämtern, Postämtern und den meisten großen Hotels.
Internet/E-Mail
Internetzugang steht in Telefonzellen von Swisscom zur Verfügung, bezahlbar mit Telefonkarte oder Kreditkarte. Internetanbieter: SwissOnline (Internet: www.swissonline.ch) und Bluewin (Internet: www.bluewin.ch). Internetcafés sind überall vorhanden.
Telegramme
Auf allen Postämtern.
POST- UND FERNMELDEWESEN
Briefe sind bis zu 3 Tagen unterwegs. Postlagernde Sendungen kann man an alle Postämter senden. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 07.30-12.00 und 13.45-18.30 Uhr. Die Postämter schließen am Samstag um 11.00 Uhr.
Otto-von-Bismarck-Allee 4a, D-10557 Berlin Tel: (030) 390 40 00. Visaabt.: (030) 39 04 00 81. Internet: www.eda.admin.ch/berlin Mo-Fr 09.00-12.00 (Publikumsverkehr), Mo-Fr 08.00-12.30 Uhr und 13.30-17.00 Uhr (tel. Anfragen). Generalkonsulate in Düsseldorf, Frankfurt/M., München und Stuttgart. Honorarkonsulate in Bremen, Dresden und Emmendingen bei Freiburg i. Br.
Land & Leute
Getränke: Die Auswahl an Schweizer Weinen ist groß. Obstbranntweine wie Kirsch, Marc, Pflümli und Williams sowie Schweizer Bier sind ebenfalls beliebt.
Golf: Ein Verzeichnis aller Golfplätze ist vom Verkehrsamt erhältlich.
Radsport: Neun nationale Radwanderrouten führen durch die ganze Schweiz: Z.B. von Montreux zum Bodensee, von Chiasso nach Basel, entlang des Rheins, der Rhone oder des Ticinos, über die Alpen, quer durchs Mittelland oder über den Jura. Im Engadin befindet sich ein Teil der 3 Länder Rad & Bike Arena mit insgesamt 120 Routen und über 2000 Radkilometern. Fahrräder kann man fast überall mieten.
Squash, Badminton, Drachenfliegen und Paragleiten sind ebenfalls möglich.
Tennis: Viele Hotels haben Tennisplätze.
Wassersport: Gute Wassersportmöglichkeiten auf vielen Schweizer Seen. Wasserski, Segeln und Kanufahren kann man besonders gut auf dem Lago di Lugano, dem Genfer und dem Neuenburger See.
Wintersport: Die unzähligen Skiorte sind die Hauptattraktion des Landes. Man kann alle Wintersportarten betreiben (Skilaufen, Rodeln, Bobfahren, Eislaufen, Eisstockschießen usw.), Näheres s. o. Hundeschlitten-Trekkings werden speziell im Schweizer Jura durchgeführt.
Jan. Internationales Eisklettern, Kandersteg. Jan. World Snow Festival, Internationaler Schneeskulpturen-Wettbewerb, Grindelwald. Febr. Karneval in Luzern, Luzern. Febr. ZüriCarneval, Zürich. März-Apr. Luzern Klassik-Festival, Luzern. Apr. Sechseläuten, Zürcher Frühlingsfest mit Umzügen und Verbrennen des "Böögg", Zürich. Beginnt am 3. Mittwoch im Juni Art Basel, Basel. Jul. Züri Fäscht, Zürich. Jul. Montreux Jazz Festival, Montreux. Aug. Genfer Sommerfest, Genf. Aug. Internationales Filmfest, Locarno. Aug.-Sept. Luzern Musikfestival, Luzern. Aug. Internationaler Matterhornlauf, Zermatt. Sept. Unspunnenfest (Folklore und Almabtrieb), Interlaken. Okt. Almabtrieb, St. Cergue. Nov. Luzern Festival, Luzern. Nov./Dez. Weihnachtsmärkte landesweit. 31. Dez. Silvesterzauber, Zürich.
(Dies ist nur eine Auswahl der jährlichen Veranstaltungen. Schweiz Tourismus (s. Adressen) veröffentlicht eine vollständige Liste.
Kleidung: Freizeitkleidung ist üblich. Zu besonderen Anlässen und in guten Restaurants trägt man elegantere Kleidung.
Rauchen: In Bahnhöfen, in Zügen und in Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs ist das Rauchen verboten.
In den Kantonen Appenzell-Außerrhoden, Genf, Graubünden, Solothurn, St. Gallen, Tessin und Uri ist das Rauchen in Gaststätten und in Kneipen in den Räumen, in denen Getränke ausgeschenkt oder Speisen serviert werden, generell verboten. Geraucht werden darf dort nur in räumlich vollkommen abgetrennten und effizient belüfteten Raucherzimmern.
Trinkgeld ist grundsätzlich inbegriffen; bei guter Bedienung rundet man jedoch den Rechnungsbetrag großzügig auf.