Badeferien auf Tunesien - Mit Vögele Reisen die Ferien auf Tunesien geniessen
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Ferienparadies Tunesien: Traumferien zwischen Monastir und Hammamet
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Hotel Marabout Sousse |
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1 Woche, DZ/HP | p.P. ab CHF 620.- |
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Hotel Ramada Liberty Resort Skanes (Monastir) |
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1 Woche, DZ/AI | p.P. ab CHF 695.- |
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Hotel Ruspina Beach Skanes (Monastir) |
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1 Woche, DZ/AI | p.P. ab CHF 755.- |
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Hotel Riu Bellevue Park Port El Kantaoui |
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1 Woche, DZ/AI | p.P. ab CHF 1025.- |
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Hotel Riu Bellevue Park Port El Kantaoui |
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1 Woche, DZ/AI | p.P. ab CHF 1025.- |
Mehr als nur Badeferien:
Tunesien bietet seinen Gästen vielfältige Angebote
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Ferien in Tunesien: Palmen, Sonne und endlose Strände
Tunesien wird auch Sie faszinieren. Der Zauber des Orients, seine jahrtausendalte Geschichte, die kulturellen Sehenswürdigkeiten und liebenswürdige Lebensgewohnheiten machen dieses nordafrikanische Land zu einem besonderen Erlebnis. Prachtvolle Sandstrände und das herrliche Klima garantieren ungetrübte Badeferien.
Ihre Ferienorte in Tunesien
Monastir
Mit den traumhaften, feinsandigen Stränden von Port el Kantaoui und Skanes eignen sich diese beiden beiden Orte perfekt für Familien mit Kindern. Ein Besuch im noch typischen Monastir mit einem uralten Stadtkern und dem grossen Souk ist ein Muss alle Gäste die gerne Handeln und Feilschen.
Mahdia
Am Cap Africa, auf einer felsigen Halbinsel, liegt diese kleine Hafenstadt mit etwa 28’000 Einwohnern. Die Hotels liegen ausserhalb der Stadt an dem wohl schönsten und feinsandigsten Strand Tunesiens. Nicht versäumen sollten Sie einen Bummel über den malerischen Freitagsmarkt in der Nähe des Fischereihafens. Sousse ist nach Tunis und Sfax die drittgrößte Stadt des Landes. Die Stadt liegt am südlichen Ende des Golfs von Hammamet. Die kilometerlangen, feinsandigen Strände gehören zu den Besten des Landes.
Hammamet
Bietet flach abfallende feinsandige Sandstrände. Die Altstadt Hammamets ist von einer Stadtmauer umschlossen und bietet zahlreiche Vergnügungs- und Einkaufsmöglichkeiten.
Angebote Tunesien
Länderinformationen Togo
Karte "Togo"

Allgemeines
Keine Sommer-/Winterzeitumstellung in Togo.
Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Winter -1 Std. und im Sommer -2 Std.
Gesetzliche Feiertage
1. Jan. Neujahr.
13. Jan. Tag der Befreiung.
15. Febr. Mouloud (Geburtstag des Propheten).
22. April Ostermontag.
27. April Unabhängigkeitstag.
2. Mai Tag der Arbeit.
13. Juni Pfingstmontag.
21. Juni Tag der Märtyrer.
15. Aug. Mariä Himmelfahrt.
30./31. Aug. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan).
24. Sept. Jahrestag des missglückten Angriffs auf Lomé.
1. Nov. Allerheiligen.
6./7. Nov. Tabaski (Opferfest).
25. Dez. Weihnachten.
Reisepass/Visum
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils (Kinder benötigen jedoch ein eigenes Visum) oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Kinder unter 15 Jahren, die allein reisen oder in Begleitung von Erwachsenen, die nicht ihre Eltern/Sorgeberechtigten sind, müssen über einen eigenen Reisepass verfügen.
Hinweis: Trotz der theoretisch bestehenden Möglichkeit eines Visums bei der Einreise (nicht für Staatsbürger von Frankreich) wird dringend geraten, das Visum vorab zu besorgen, da die Visumerteilung langwierig sein kann und verschiedene Fluggesellschaften auf einem vor Abreise erteilten Visum bestehen. Auskunft erteilen die Fluggesellschaften und die konsularischen Vertretungen.
Einreisevisum: 30 € (Aufenthalt bis zu 30 Tagen, ein- oder mehrmalige Einreise);
Einreisevisum: 50 € (Aufenthalt bis zu 90 Tagen, ein- oder mehrmalige Einreise).
Expressausstellung: Visumgebühr + 20 €.
Schweiz
Visum: 50 CHF (Aufenthalt bis zu 60 Tagen, ein- oder mehrmalige Einreise);
Visum: 80 CHF (Aufenthalt bis zu 90 Tagen, ein- oder mehrmalige Einreise).
(a) 1 Antragsformular.
(b) 2-3 Passfotos.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und mindestens eine freie Seite enthält.
(d) Gebühr (Bei Antragstellung in bar oder per Verrechnungsscheck/Überweisung mit Zahlungsbeleg, je nach Konsulat).
(e) Nachweis über Rück- oder Weiterreiseticket.
(f) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. Geschäftsvisum zusätzlich:
(f) Firmenschreiben. Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen. Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
(a) 3 Passfotos
(b) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(c) Rück- oder Weiterreiseticket.
(d) Nachweis einer Gelbfieberimpfung.
(e) Gebühr (10.000 CFA Fr in bar, entspricht ca. 15 €)
Hinweis: Die vorherige Visumbeschaffung ist dringend empfohlen.
Gesundheit
Ebenfalls landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.
Fleckfieber tritt landesweit auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
HIV/Aids ist in Togo ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis können von Dezember bis Mai vor allem in ländlichen Gebieten auftreten. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden.
Die Schlafkrankheit kommt landesweit vor. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Das Zeckenbissfieber kommt landesweit vor. Schutzmaßnahmen sind hautbedeckende Kleidung und Insektenschutzmittel. Bei Zeckenbefall im Zweifelsfall den Arzt aufsuchen.
Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Eine ausreichende Reiseapotheke sollte mitgenommen werden.
Reisende sollen sich von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.
Togo gilt als Land mit Gelbfieber-Infektionsgebieten. Die WHO empfiehlt nachdrücklich die Impfung für alle Reisende in Gelbfieber-Infektionsgebiete.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.
[3] Malariaschutz gegen die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum ist ganzjährig (erhöhtes Übertragungsrisiko während der Regenzeit Mai - Oktober im Norden, April - Juni und September - November im Süden) in allen Landesteilen erforderlich. Sie soll gegen Chloroquin resistent sein.
[4] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.
Milch ist nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Reise- und Sicherheitsinformationen
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 01.06.2011
Unverändert gültig seit: 24.05.2011
Landesspezifische Sicherheitshinweise Kriminalität Im Großraum Lomé gibt es eine auch gegen europäische Reisende gerichtete Kriminalität. Hierbei handelt es sich überwiegend um Raubdelikte bzw. Kleinkriminalität, insbesondere Diebstähle. Die Botschaft rät daher, Wertgegenstände (Bargeld, Schecks und Kreditkarten, Mobiltelefone, Schmuck, Uhren, Kameras etc.) und wichtige Dokumente (insbesondere den Reisepass) möglichst nicht außerhalb des Hotels mit sich zu führen bzw. nicht offen zur Schau zu stellen. Bei Überfällen wird dringend geraten, keine Gegenwehr zu leisten, da die Täter inzwischen nicht mehr vor dem Gebrauch von Waffen zurückschrecken und mitunter schwere Verletzungen der Opfer in Kauf nehmen. Seit einiger Zeit ist insbesondere im Großraum Lomé nach Einbruch der Dunkelheit ein Anstieg bewaffneter Überfälle sowie eine erhöhte Gewaltbereitschaft durch bewaffnete Gruppen von Motorradfahrern festzustellen. Im März 2011 wurde darüber hinaus in den Medien über bewaffnete Raubüberfälle auf Überlandstraßen im Landesinnern (vorgetäuschte Unfälle, Straßenblockaden) berichtet. Es wird daher insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit dringend geraten, nicht beleuchtete und unbelebte Straßen innerhalb und außerhalb Lomés sowie den Strand von Lomé zu meiden, sich nur im Auto zu fortzubewegen und auch sonst Vorsicht walten zu lassen (z.B. Wahl unterschiedlicher Fahrtstrecken, Vorsicht beim Ein- und Aussteigen, Achten auf das eigene Fahrzeug verfolgende Motorräder). Infolge der derzeit in Lomé stattfindenden Straßenbauarbeiten nutzen solche Banden die dadurch entstehenden Staus, um Autotüren zu öffnen und Taschen oder offen herumliegende Wertgegenstände aus den Kfz zu entwenden. Es wird dringend geraten, die Türen der Fahrzeuge während der Fahrt verriegelt zu lassen. Tagsüber, insbesondere an Wochenenden und Feiertagen, bestehen gegen einen Aufenthalt im Freien und an den belebten Stellen des Strandes im Allgemeinen keine Bedenken. Bei einem Verkehrsunfall empfiehlt es sich - unabhängig von der Verursacherfrage - nicht am Unfallort zu verbleiben, sondern sofort das nächste Polizeirevier anzufahren. Bei oft absichtlich verursachten Unfällen oder Autopannen im Großraum Lomé - insbesondere nachts entlang der Straße von Benin nach Ghana, in der Gegend um den Hafen und entlang des Strandes - sollte unverzüglich Hilfe per Telefon herbeigerufen und die Türen verriegelt werden, da die Gefahr von bewaffneten Raubüberfällen besteht.
Klima
Geld
Anmerkung: [*] Der CFA Franc (XOF) wird von der Banque des Etats de l’Afrique de l’Ouest (BCEAO, Staatsbank der Westafrikanischen Staaten) herausgegeben und von den 8 Mitgliedern der Afrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA) Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal und Togo benutzt. Der von der Banque des Etats de l’Afrique Centrale (BEAC, Staatsbank der Zentralafrikanischen Staaten) herausgegebene CFA Franc (XAF) ist kein gesetzliches Zahlungsmittel in Togo. Der CFA Franc ist an den Euro gebunden.
Ausfuhr der Landeswährung bis 500.000 CFA Fr gestattet. Ausfuhr von Fremdwährungen in Banknoten bis in Höhe des bei der Einreise deklarierten Betrages, andere Zahlungsmittel (Reiseschecks, Kreditbriefe, etc.), die im Ausland auf den Namen des Reisenden ausgestellt worden sind, unbeschränkt.
| 1.00 EUR = 655.95 XOF |
| 1.00 CHF = 537.16 XOF |
| 1.00 USD = 448.01 XOF |
| 1.00 CHF = 0.81 EUR |
| 1.00 USD = 0.68 EUR |
| Wechselkurse vom 6 Juni 2011 |
zollfrei einkaufen
100 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 100 g Tabak (Frauen nur 100 Zigaretten);
1 Flasche Spirituosen und 1 Flasche Wein;
500 ml Eau de Toilette und 250 ml Parfüm.
Kommunikation
Kontaktadressen
Tel: 21 56 62 oder 21 43 13.
Internet: www.republicoftogo.com oder www.togo-tourisme.com
Tel: (030) 49 90 89 68.
Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.00-16.00 Uhr;
Internet: www.botschaft-togo.de oder www.togo-fohs.de
(auch für Österreich zuständig).
Honorargeneralkonsulat in Hannover (Tel: (0511) 374 20 70). Honorarkonsulate ohne Visumerteilung in Bremen, Deidesheim, Bonn und München.
(auch für Österreich zuständig).
Österreicher können ihr Visum auch bei der französischen Botschaft in Wien (s. Frankreich) beantragen.
(+32) (02) 770 55 63.
Mo-Fr 09.00-13.00 und 15.00-17.30 Uhr.
(auch für die Schweiz zuständig)
11 bis Rue Toepffer, CH-1206 Genève
Tel: (022) 346 52 60.
Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 10.00-12.00 Uhr.
Konsulat mit Visumerteilung in Strengelbach (Tel: (062) 751 50 00).
Die Länderinformationen werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.




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