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Länderinformationen Kroatien
Karte "Kroatien"

Allgemeines
Lage
Südosteuropa.
Fläche
56.542 qkm.
Bevölkerungszahl
4.491.543 (Schätzung 2008).
Bevölkerungsdichte
79 pro qkm.
Hauptstadt
Zagreb. Einwohner: 704.775 (Schätzung 2009).
Staatsform
Republik seit 1991. Verfassung von 1990, letzte Änderung 2001. Einkammerparlament: Repräsentantenhaus (Sabor) mit 152 Mitgliedern. Kroatien wurde 1996 in den Europarat aufgenommen. Seit 1997 hat Kroatien wieder die Souveränität über Ostslawonien und der 1995 aufgelösten Republik Serbische Krajina. Unabhängig seit 1991 (von Jugoslawien).
Geographie
Kroatien grenzt im Norden an Ungarn und Slowenien, im Osten an Serbien und an Bosnien-Herzegowina. Es besitzt einen langen, sich nach Süden hin verengenden Küstenstreifen an der Adria mit den Häfen Rijeka, Pula, Zadar, Sibenik, Split und Dubrovnik und ein größeres Gebiet im Inland, das sich von Zagreb in östlicher Richtung bis an die durch die Donau gebildete Grenze zu Serbien erstreckt.
Sprache
Amtssprache ist Kroatisch (lateinische Schrift). Serbokroatisch (kyrillische Schrift) wird von der serbischen Bevölkerung gesprochen; weitere Sprachen der Minderheiten, u.a. italienisch, ungarisch und deutsch.
Religion
87,8% der Bevölkerung sind römisch-katholisch; 4,4% orthodox; muslimische, protestantische und jüdische Minderheiten.
Ortszeit
MEZ. Letzter Sonntag im März bis letzter Sonntag im Oktober: MEZ + 1 (Sommerzeit).
Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Winter und im Sommer jeweils 0 Std.
Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Winter und im Sommer jeweils 0 Std.
Netzspannung
220 V, 50 Hz.
Regierungschef
Jadranka Kosor, seit Juli 2009.
Staatsoberhaupt
Ivo Josipović, seit Februar 2010.
Gesetzliche Feiertage
Feiertage
2011
1. Jan. Neujahr.
6. Jan. Dreikönigsfest.
22.-25. April Ostern.
1. Mai Tag der Arbeit.
22. Juni Tag des antifaschistischen Widerstandes.
23. Juni Christi Himmelfahrt.
25. Juni Nationalfeiertag.
5. Aug. Tag des Sieges und Erntedankfest.
8. Okt. Unabhängigkeitstag.
1. Nov. Allerheiligen.
25./26. Dez. Weihnachten.
1. Jan. Neujahr.
6. Jan. Dreikönigsfest.
22.-25. April Ostern.
1. Mai Tag der Arbeit.
22. Juni Tag des antifaschistischen Widerstandes.
23. Juni Christi Himmelfahrt.
25. Juni Nationalfeiertag.
5. Aug. Tag des Sieges und Erntedankfest.
8. Okt. Unabhängigkeitstag.
1. Nov. Allerheiligen.
25./26. Dez. Weihnachten.
Reisepass/Visum
Land
Ausweis
Visum
Rückflugticket
Deutschland
Nein
Nein
Ja
Österreich
Nein
Nein
Ja
Schweiz
Nein
Nein
Ja
Andere EU-Länder
Nein
Nein
Ja
Türkei
Ja
Nein
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein.
Personalausweis/Identitätskarte
Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle angegeben Länder können für touristische Aufenthalte oder Geschäftsreisen mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
(Da der visumfreie Aufenthalt für diese Länder 90 Tage beträgt, wird für Reisepässe und Personalausweise/Identitätskarten eine Gültigkeit von 3 Monaten ab der Einreise empfohlen.)
Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle angegeben Länder können für touristische Aufenthalte oder Geschäftsreisen mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
(Da der visumfreie Aufenthalt für diese Länder 90 Tage beträgt, wird für Reisepässe und Personalausweise/Identitätskarten eine Gültigkeit von 3 Monaten ab der Einreise empfohlen.)
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder maschinenlesbarer Kinderreisepass (jeweils mit Lichtbild) oder eigener Reisepass oder Personalausweis.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass oder Personalausweis.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisenden Minderjährigen wird empfohlen, eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten mitzuführen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht seit 2009 nicht mehr.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass oder Personalausweis.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisenden Minderjährigen wird empfohlen, eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten mitzuführen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht seit 2009 nicht mehr.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
EU-Länder, Schweiz und Türkei. Hinweis: Ansonsten visumpflichtige Reisende benötigen kein Visum, wenn sie ein gültiges Schengenvisum zur mehrmaligen Einreise oder eine Aufenthaltsgenehmigung für eine Schengen-Land besitzen und im Rahmen einer Kreuzfahrt kurzzeitig als Touristen einreisen. Diese Regelung ist bis zum 31. Dezember 2011 gültig.
EU-Länder, Schweiz und Türkei. Hinweis: Ansonsten visumpflichtige Reisende benötigen kein Visum, wenn sie ein gültiges Schengenvisum zur mehrmaligen Einreise oder eine Aufenthaltsgenehmigung für eine Schengen-Land besitzen und im Rahmen einer Kreuzfahrt kurzzeitig als Touristen einreisen. Diese Regelung ist bis zum 31. Dezember 2011 gültig.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 48 Std. weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
U.a. Touristen-, Gruppen- und Transitvisum.
Visagebühren
Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum benötigen, gleich.
Touristenvisum: 36 €;
Transitvisum: 36 €;
Bearbeitung dringender Visumanträge: 71 €.
Touristenvisum: 36 €;
Transitvisum: 36 €;
Bearbeitung dringender Visumanträge: 71 €.
Gültigkeitsdauer
Maximal 3 Monate.
Antragstellung
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1-2 aktuelle Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens vier Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die noch mindestens vier Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist
(e) Gebühr (per ec-Karte bei Antragstellung oder mit vom Konsulat zur Verfügung gestellten Einzahlungsschein).
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel (Bargeld, ec- oder Kreditkarten, Reiseschecks, Arbeitsbescheinigung, die letzten drei Lohnabrechnungen o. Ä.).
(g) Reisedokumente (Rückflugticket, Buchungsbestätigung).
(h) Bestätigung der Hotelbuchung/Wohnunterkunft.
(i) Ggf. Nachweis über den Zweck des Aufenthalts (z.B. Einladungsschreiben).
(j) gültige Auslandskrankenversicherung. Staatsbürger mancher Länder müssen zusätzliche Unterlagen einreichen, nähere Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
(b) 1-2 aktuelle Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens vier Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die noch mindestens vier Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist
(e) Gebühr (per ec-Karte bei Antragstellung oder mit vom Konsulat zur Verfügung gestellten Einzahlungsschein).
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel (Bargeld, ec- oder Kreditkarten, Reiseschecks, Arbeitsbescheinigung, die letzten drei Lohnabrechnungen o. Ä.).
(g) Reisedokumente (Rückflugticket, Buchungsbestätigung).
(h) Bestätigung der Hotelbuchung/Wohnunterkunft.
(i) Ggf. Nachweis über den Zweck des Aufenthalts (z.B. Einladungsschreiben).
(j) gültige Auslandskrankenversicherung. Staatsbürger mancher Länder müssen zusätzliche Unterlagen einreichen, nähere Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
Bearbeitungszeit
2-3 Wochen.
Einreisebeschränkungen
Von der Türkischen Republik Zypern ausgestellte Reisepässe werden von Kroatien nicht anerkannt.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel für ihren Aufenthalt verfügen.
Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz 100 €, bei nachgewiesener Buchung 50 €). Der Nachweis kann in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks oder anderen finanziellen Mitteln erfolgen.
Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz 100 €, bei nachgewiesener Buchung 50 €). Der Nachweis kann in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks oder anderen finanziellen Mitteln erfolgen.
Meldepflicht
Ausländer müssen sich innerhalb von 48 Std. nach der Einreise bei der örtlichen Polizei- oder Tourismusbehörde registrieren lassen (wird meist vom Hotel, Vermieter oder der Reiseagentur veranlasst). Eine erneute Anmeldung ist bei jedem Ortswechsel erforderlich.
Dokumente bei der Einreise
Ausreichende Geldmittel.
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und der Schweiz, die bei einem kürzeren Aufenthalt von bis zu 30 Tagen in Kroatien (Urlaubsaufenthalt, Besuche) mitgeführt werden, müssen bei den Zollbeamten an der Grenze gemeldet werden. Bei allen Tieren ist die Mitführung eines EU-Heimtierausweises mit Nachweis einer Tollwut-Impfung erforderlich. Handelt es sich um die erste Impfung, so ist zu beachten, dass diese nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als sechs Monate zurückliegen Darf. Auffrischungsimpfungen dürfen nicht mehr als ein Jahr zurückliegen. Hunde müssen mit einem Mikrochip oder einer eintätowierten Identitätsnummer gekennzeichnet sein. Diese Nummer muss auch im Impfausweis/EU-Heimtierausweis vermerkt sein.
Für Hunde und Katzen aus allen anderen Ländern werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat, das im Herkunftsland ausgestellt wurde, benötigt.
Informationen zu Einfuhrbestimmungen erteilt das kroatische Zollamt (Internet: www.carina.hr).
Für Hunde und Katzen aus allen anderen Ländern werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat, das im Herkunftsland ausgestellt wurde, benötigt.
Informationen zu Einfuhrbestimmungen erteilt das kroatische Zollamt (Internet: www.carina.hr).
Gesundheit
Krankheiten
Gelbfieber
Nein
Nein
Cholera
Nein
Nein
Typhus & Polio
1
-
Malaria
Nein
-
Essen & Trinken
2
-
Vorsichtsmaßnahmen
Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt im Sommer und Herbst in den Küstenregionen im Süden und auf den Inseln vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Gegen diese Krankheit ist eine Impfung möglich.
Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt im Sommer und Herbst in den Küstenregionen im Süden und auf den Inseln vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Gesundheitsvorsorge
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine provisorische Ersatzbescheinigung (PEB). Bis zum 31.12.2009 darf noch der von der Krankenkasse ausgestellte Vordruck HR/D 111 verwendet werden. Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
Neben niedergelassenen Ärzten existieren vielerorts Polikliniken ("Dom Zdravlja").
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Neben niedergelassenen Ärzten existieren vielerorts Polikliniken ("Dom Zdravlja").
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Vogelgrippe
Auch Kroatien ist die Vogelgrippe aufgetreten
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Reisende sollen sich von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.
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Reisende sollen sich von Geflügel fernhalten und jeglichen Kontakt mit lebenden und toten Tieren meiden. Auf den Verzehr von rohen Geflügelgerichte und Eiern sollte verzichtet werden. Gut durchgekocht können Geflügelspeisen und Eier jedoch bedenkenlos genossen werden. Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Reinigung der Hände mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.
Anmerkung
[1] Typhus kann vorkommen, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.
[2] Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Vorsicht beim Verzehr von unzureichend gegartem Schweinefleisch (in z.B. Hackfleisch-Spießen und Würsten). Aus verschiedenen Regionen des Landes werden Trichinose-Erkrankungen (Wurmerkrankung) ganzjährig gemeldet. Bei vollständig durchgebratenen oder abgekochten Fleisch besteht kein Infektionsrisiko.
[2] Leitungswasser ist normalerweise gechlort und relativ sauber, es können jedoch leichte Magenverstimmungen auftreten. Für die ersten Wochen des Aufenthalts wird daher abgefülltes Wasser empfohlen, welches überall erhältlich ist. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Vorsicht beim Verzehr von unzureichend gegartem Schweinefleisch (in z.B. Hackfleisch-Spießen und Würsten). Aus verschiedenen Regionen des Landes werden Trichinose-Erkrankungen (Wurmerkrankung) ganzjährig gemeldet. Bei vollständig durchgebratenen oder abgekochten Fleisch besteht kein Infektionsrisiko.
Reise- und Sicherheitsinformationen
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 27.10.2010 Landesspezifische Sicherheitshinweise In den bis 1995 umkämpften Gebieten besteht weiterhin eine erhebliche Gefährdung durch Landminen. Dies gilt insbesondere für die damaligen Frontlinien. Betroffen sind folgende Gebiete: In diesen Gebieten wird dringend davor gewarnt, die Straßen und Wege zu verlassen. Achtung: Minen wurden oft dicht am Straßenrand verlegt. Minenfelder sind gewöhnlich durch gelbe Plastikstreifen abgesperrt oder durch Schilder oder Pfähle mit Plastikstreifen gekennzeichnet. Bisweilen fehlt jedoch jede Kennzeichnung. Auch Trümmergrundstücke und leerstehende Gebäude sollten auf keinen Fall betreten werden. Es kann, wie ein Zwischenfall im Sommer 2005 auf der Insel Vis gezeigt hat, nicht ausgeschlossen werden, dass auch in anderen Gebieten, die nicht in der offiziellen kroatischen Übersicht aufgeführt sind, vereinzelt mit Landminen gerechnet werden muss.
Stand: 27.10.2010 Landesspezifische Sicherheitshinweise In den bis 1995 umkämpften Gebieten besteht weiterhin eine erhebliche Gefährdung durch Landminen. Dies gilt insbesondere für die damaligen Frontlinien. Betroffen sind folgende Gebiete: In diesen Gebieten wird dringend davor gewarnt, die Straßen und Wege zu verlassen. Achtung: Minen wurden oft dicht am Straßenrand verlegt. Minenfelder sind gewöhnlich durch gelbe Plastikstreifen abgesperrt oder durch Schilder oder Pfähle mit Plastikstreifen gekennzeichnet. Bisweilen fehlt jedoch jede Kennzeichnung. Auch Trümmergrundstücke und leerstehende Gebäude sollten auf keinen Fall betreten werden. Es kann, wie ein Zwischenfall im Sommer 2005 auf der Insel Vis gezeigt hat, nicht ausgeschlossen werden, dass auch in anderen Gebieten, die nicht in der offiziellen kroatischen Übersicht aufgeführt sind, vereinzelt mit Landminen gerechnet werden muss.
Klima
Klima
Unterschiedlich. Kontinentalklima im Norden, Mittelmeerklima an der Adriaküste.
Die langjährigen Mittelwerte stellt Ihnen TUI interactive ohne Gewähr bereit.
Geld
Währung
1 Kuna = 100 Lipas. Währungskürzel: Kn, HRK (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 1000, 500, 200, 100, 50, 20, 10 und 5 Kn im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 5, 2 und 1 Kn sowie in 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Lipa.
Geldwechsel
Fremdwährungen können in Banken, in Wechselstuben oder auf Postämtern sowie den meisten Reisebüros, Hotels, Jachthäfen und auf Campingplätzen umgetauscht werden.
ec-/Maestro-Karte/Sparcard
Mit ec-/Maestro-Karte und PIN-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. Geldautomaten, an denen mit Kredit- oder ec-/Maestro-Karte Bargeld in der Landeswährung abgehoben werden kann, sind in Kroatien weit verbreitet. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der ec-/Maestro-Karte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol werden europa- und weltweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Ähnliches gilt für die deutsche Sparcard, dem Nachfolger des Postsparbuches als Sortenbeschaffungsmittel im europäischen Ausland. Mit Sparcard und PIN-Nummer kann Bargeld von europäischen Geldautomaten mit dem Plus-Logo abgehoben werden. Weitere Einzelheiten von allen Postbankfilialen.
Ähnliches gilt für die deutsche Sparcard, dem Nachfolger des Postsparbuches als Sortenbeschaffungsmittel im europäischen Ausland. Mit Sparcard und PIN-Nummer kann Bargeld von europäischen Geldautomaten mit dem Plus-Logo abgehoben werden. Weitere Einzelheiten von allen Postbankfilialen.
Kreditkarten
Die meisten größeren Kreditkarten werden in vielen Hotels, Restaurants, Tankstellen und in Geschäften akzeptiert (American Express, Diners Club, Eurocard/Mastercard und Visa). Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Reiseschecks
Reiseschecks sollten in Euro oder US-Dollar ausgestellt sein.
Devisenbestimmungen
Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr von Landes- oder Fremdwährung. Deklarationspflicht bei Beträgen über 40.000 Kn (Ein- und Ausfuhr).
Öffnungszeiten der Banken
Die Banken sind von 07.00 bis 19.00 Uhr geöffnet, samstags bis 13.00 Uhr.
Wechselkurse
| 1.00 EUR = 7.46 HRK |
| 1.00 CHF = 6.12 HRK |
| 1.00 USD = 5.1 HRK |
| Wechselkurse vom 6 Juni 2011 |
zollfrei einkaufen
Zollfrei einkaufen
Folgende Artikel dürfen zollfrei nach Kroatien eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen und 2 l Likör oder Schaumwein;
2 l Wein;
8 Flaschen oder Dosen Bier;
2 l H-Milch;
1 kg Käse;
250 ml Eau de Toilette und 50 ml Parfüm;
Geschenke im Gesamtwert von 300 Kn.
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen und 2 l Likör oder Schaumwein;
2 l Wein;
8 Flaschen oder Dosen Bier;
2 l H-Milch;
1 kg Käse;
250 ml Eau de Toilette und 50 ml Parfüm;
Geschenke im Gesamtwert von 300 Kn.
Einfuhrbeschränkungen
Fleisch darf nur in Form von Fleischkonserven eingeführt werden.
Anmerkung
Wertvolle Berufs- und technische Ausstattung (z.B. Jagdgewehre, Funkgeräte etc.) muss bei der Einreise deklariert werden. Reisende, die diese Gegenstände einführen, müssen unabhängig von ihrer Nationalität über einen Reisepass verfügen.
Gegenstände von archäologischem, historischem oder künstlerischem Wert benötigen eine Ausfuhrgenehmigung der kroatischen Behörden.
Gegenstände von archäologischem, historischem oder künstlerischem Wert benötigen eine Ausfuhrgenehmigung der kroatischen Behörden.
Kommunikation
Anmerkung
Telefon
Internationale Direktdurchwahl. Öffentliche Telefonzellen sind meistens mit Kartentelefonen ausgestattet. Telefonkarten sind an Zeitungskiosken, Postämtern, Hotels und einigen Touristengeschäften erhältlich.
Mobiltelefon
GSM 900. Mobilfunkgesellschaften umfassen HT Mobile Communications (Internet: www.t-mobile.hr) und VIPnet d.o.o.(Internet: www.vipnet.hr). Die üblichen Roaming-Verträge mit europäischen und internationalen Anbietern bestehen.
Fax
Faxservice ist weit verbreitet.
Internet/E-Mail
Hauptanbieter ist Hrvatske Telekomunikacije (Internet: www.t-com.hr). In Zagreb und anderen größeren Städten findet man Internetcafés.
POST- UND FERNMELDEWESEN
Die Öffnungszeiten der Postämter sind im Allgemeinen Mo-Fr 07.00-19.00 Uhr und Sa 07.00-13.00 Uhr. In Großstädten haben Postämter oft bis 22.00 Uhr geöffnet. Briefmarken sind an Zeitungskiosken und Postämtern erhältlich.
Deutsche Welle
Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.
Kontaktadressen
Kroatische Zentrale für Tourismus
Hochstraße 43, D-60313 Frankfurt/M.
Tel: (069) 238 53 50.
Internet: http://de.croatia.hr
Mo-Do 09.00-18.00 Uhr, Fr 09.00-17.00 Uhr.
Zweigstelle in München (Tel: (089) 22 33 44).
Tel: (069) 238 53 50.
Internet: http://de.croatia.hr
Mo-Do 09.00-18.00 Uhr, Fr 09.00-17.00 Uhr.
Zweigstelle in München (Tel: (089) 22 33 44).
Kroatische Zentrale für Tourismus
Kroatische Zentrale für Tourismus
Badenerstr. 332, CH-8004 Zürich
Tel: (043) 336 20 30.
Internet: http://ch.croatia.hr
Mo-Fr 09.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr.
Tel: (043) 336 20 30.
Internet: http://ch.croatia.hr
Mo-Fr 09.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr.
Croatian National Tourist Board
Ministry of Tourism
Botschaft der Republik Kroatien
Ahornstraße 4, D-10787 Berlin
Tel: (030) 21 91 55 14. Konsularabt.: Tel: (030) 23 62 89.
Internet: http://de.mfa.hr
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr, Di auch 16.00-18.00 Uhr.
Generalkonsulate mit Visumerteilung in Frankfurt/M. (Tel: (069) 707 10 05), Düsseldorf (Tel: (0221) 336 80 62), Hamburg (Tel: (040) 317 40 39), München (Tel: (089) 90 90 16 50) und Stuttgart (Tel: (0711) 95 57 135/-145).
Tel: (030) 21 91 55 14. Konsularabt.: Tel: (030) 23 62 89.
Internet: http://de.mfa.hr
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr, Di auch 16.00-18.00 Uhr.
Generalkonsulate mit Visumerteilung in Frankfurt/M. (Tel: (069) 707 10 05), Düsseldorf (Tel: (0221) 336 80 62), Hamburg (Tel: (040) 317 40 39), München (Tel: (089) 90 90 16 50) und Stuttgart (Tel: (0711) 95 57 135/-145).
Botschaft der Republik Kroatien
Heuberggasse 10, A-1170 Wien
Tel: (01) 480 20 83, 485 95 24, 484, 87 83.
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr (nur telefonisch).
Honorarkonsulat in Graz und Telfs.
Tel: (01) 480 20 83, 485 95 24, 484, 87 83.
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr (nur telefonisch).
Honorarkonsulat in Graz und Telfs.
Konsularabteilung der Botschaft
Operngasse 20B, A-1040 Wien
Tel: (01) 585 48 44.
Mo, Di, Do, Fr 08.00-12.00 Uhr, Do auch 14.00-16.00 Uhr.
Tel: (01) 585 48 44.
Mo, Di, Do, Fr 08.00-12.00 Uhr, Do auch 14.00-16.00 Uhr.
Botschaft der Republik Kroatien
(ohne Visumerteilung)
Thunstraße 45, CH-3005 Bern
Tel: (031) 352 02 75. Konsularabt.: Tel: (031) 352 50 80.
Mo-Fr 08.30-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr, Di auch 16.00-18.00 Uhr
Generalkonsulat in Zürich (Tel: (01) 422 83 18).
Thunstraße 45, CH-3005 Bern
Tel: (031) 352 02 75. Konsularabt.: Tel: (031) 352 50 80.
Mo-Fr 08.30-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr, Di auch 16.00-18.00 Uhr
Generalkonsulat in Zürich (Tel: (01) 422 83 18).
Die Länderinformationen werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.




Land & Leute
Getränke: Die örtlichen Weine sind gut. Italienischer Espresso ist beliebt und preiswert.
Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Fr 08.00-19.00 Uhr, Sa 08.00-14.00 Uhr.
Jan.-Febr. Internationaler Karneval, Rijeka. Jun. UrbanFestival, Zagreb. Jul. Barockfest, Zagreb. Jul.-Aug. Sommerfest, Dubrovnik. Jul.-Aug. Sommerfest, Split. Aug.-Sept. Internationales Puppenfest, Zagreb. Sept.-Okt. Internationales Fest des neuen Films, Split.
Eine vollständige Liste von Veranstaltungen in ganz Kroatien ist von den Fremdenverkehrsämtern erhältlich (s. Adressen).
Rauchen: Es besteht ein absolutes Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden. Ausgenommen sind Restaurants und Kneipen mit einer Größe von bis zu 50 m², in denen ohne Einschränkung geraucht werden darf. Bars, Restaurants und Kneipen über 50 m² dürfen ein abgetrenntes Raucherzimmer einrichten.
Trinkgeld: In Hotels, Restaurants und Taxis sind 10% Trinkgeld üblich.