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Länderinformationen Tunesien
Karte "Tunesien"

Allgemeines
Lage
Nordafrika.
Fläche
163.610 qkm.
Bevölkerungszahl
10.383.577 (Schätzung 2008).
Bevölkerungsdichte
63 pro qkm.
Hauptstadt
Tunis. Einwohner: 741.427 (Schätzung 2009).
Staatsform
Präsidialrepublik seit 1959 (Ausrufung der Republik 1957). Verfassung von 1959, letzte Änderung 2002. Zweikammerparlament: Abgeordnetenkammer (Majlis al-Nuwaab) mit 214 Mitgliedern, die alle fünf Jahre gewählt werden, und die Rätekammer mit 126 Mitgliedern, die alle sechs Jahre gewaählt werden. Unabhängig seit 1956 (ehemaliges französisches Protektorat).
Geographie
Tunesien liegt an der Mittelmeerküste Nordafrikas, 130 km südwestlich von Sizilien und 160 km südlich von Sardinien. Die Landschaft ist sehr abwechslungsreich, mit Klippen an der Nordküste und Wäldern im Landesinneren sowie tiefen, fruchtbaren Tälern und Wüsten, steilen Bergen und salzigen Niederungen, die unter dem Meeresspiegel liegen. Südlich von Gafsa und Gabès beginnt die Sahara. Vor der über 1000 km langen Küste liegen zahlreiche kleine Inseln, darunter Djerba im Süden und Kerkennah im Osten. Mit Pinien bewachsene Hügel erstrecken sich vom Nordwesten bis zum Südosten, dahinter liegen saftiges Weideland, Obstgärten, Weingüter und Olivenhaine.
Sprache
Amtssprache ist Arabisch. Tunesisch, ein westarabischer Dialekt, sowie Berber-Sprachen werden als Umgangssprachen gesprochen. Französisch ist Handels- und Bildungssprache – es wird als Zweitsprache in den Schulen gelehrt. Englisch und Deutsch versteht man mitunter in größeren Städten und Urlaubsorten.
Religion
98% Muslime (Sunniten). Jüdische, katholische und protestantische Minderheiten.
Ortszeit
MEZ. Ende März bis Ende Oktober: MEZ +1 (Sommerzeit in Tunesien = Standardzeit MEZ (Winterzeit in Mitteleuropa) +1 Std.).
Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Sommer und im Winter jeweils 0 Std.
Differenz zu Mitteleuropa beträgt im Sommer und im Winter jeweils 0 Std.
Netzspannung
220 V, 50 Hz.
Regierungschef
Béji Caid Essebsi, Ministerpräsident der Übergangsregierung, seit Februar 2011
Staatsoberhaupt
Nach dem Sturz von Präsident Zine el-Abidine Ben Ali (seit 1987) hat der Oberste Gerichtshof Foued Mebazaa am 15. Januar 2011 als Übergangspräsident erklärt. Demokratische Reformen sind geplant.
Gesetzliche Feiertage
Feiertage
2011
1. Jan. Neujahr.
15. Febr. Mouled (Geburtstag des Propheten).
20. März Unabhängigkeitstag.
21. März Tag der Jugend.
9. April Tag der Märtyrer.
2. Mai Tag der Arbeit.
25. Juli Tag der Republik.
13. Aug. Frauentag.
30./31. Aug. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan).
6./7. Nov. Eid al-Idha (Opferfest).
7. Nov. Nationalfeiertag.
26. Nov. Hegire (Islamisches Neujahr).
1. Jan. Neujahr.
15. Febr. Mouled (Geburtstag des Propheten).
20. März Unabhängigkeitstag.
21. März Tag der Jugend.
9. April Tag der Märtyrer.
2. Mai Tag der Arbeit.
25. Juli Tag der Republik.
13. Aug. Frauentag.
30./31. Aug. Eid al-Fitr (Ende des Ramadan).
6./7. Nov. Eid al-Idha (Opferfest).
7. Nov. Nationalfeiertag.
26. Nov. Hegire (Islamisches Neujahr).
Reisepass/Visum
Land
Ausweis
Visum
Rückflugticket
Deutschland
Ja/1
Nein
Ja
Österreich
Ja/1
Nein
Ja
Schweiz
Ja/1
Nein
Ja
Andere EU-Länder
Ja/1
2/3
Ja
Türkei
Ja
Nein
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
U.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können im Rahmen einer Pauschalreise (unter Vorlage von Hin- und Rückflugtickets sowie Hotelvoucher für die Dauer des Aufenthalts) auch mit einem 6 Monate gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
[1] EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: Stets mit einem Reisepass einreisen müssen Staatsangehörige von Bulgarien, Dänemark, Estland, Großbritannien, Irland (Rep.), Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern).
U.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können im Rahmen einer Pauschalreise (unter Vorlage von Hin- und Rückflugtickets sowie Hotelvoucher für die Dauer des Aufenthalts) auch mit einem 6 Monate gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
[1] EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: Stets mit einem Reisepass einreisen müssen Staatsangehörige von Bulgarien, Dänemark, Estland, Großbritannien, Irland (Rep.), Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern).
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild wird noch akzeptiert; Kinderreisepass oder Reisepass wird jedoch empfohlen.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung bis zum vollendeten 12. Lebensjahr im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils mit Lichtbild des Kindes. Die Vorlage eines eigenen Reisepasses wird jedoch empfohlen.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte. Die Vorlage eines eigenen Reisepasses wird empfohlen.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der/des Sorgeberechtigten mit sich führen.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung bis zum vollendeten 12. Lebensjahr im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils mit Lichtbild des Kindes. Die Vorlage eines eigenen Reisepasses wird jedoch empfohlen.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte. Die Vorlage eines eigenen Reisepasses wird empfohlen.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der/des Sorgeberechtigten mit sich führen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) Deutschland (3 Monate, vor Ort auf 4 Monate verlängerbar), Bulgarien (2 Monate), Griechenland (1 Monat), übrige EU-Länder und die Schweiz, ([2] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Estland, Lettland, Litauen, Slowakische Republik, Tschechische Republik und Zypern - Siehe dazu auch [3] unter (c).);
(b) Türkei;
(c) Visumfreie Einreise für folgende Nationalitäten ausschließlich im Rahmen einer Pauschalreise:
[3] Estland, Lettland, Litauen, Slowakische Republik und Tschechische Republik.
[3] Estland, Lettland, Litauen, Slowakische Republik und Tschechische Republik.
Anmerkung - Reisepaß/Visa
Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis Carte de visiteur non-résident ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Ausgenommen sind Staatsangehörige einiger, jedoch nicht in der obigen Tabelle erwähnten Länder, die immer ein Transitvisum benötigen. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Visaarten
Touristen- und Transitvisum.
Visagebühren
Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Gültigkeitsdauer
Touristenvisum: Bis zu 3 Monate. Transitvisum: 2 Tage.
Antragstellung
Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
Die Antragsunterlagen sind bei der zuständigen tunesischen Vertretung anzufordern. Anzugeben sind Reiseanlass, Nationalität, Reiseart (Pauschal- oder individuelle Besuchsreise). Die Visumgebühr ist ebenfalls zu erfragen, da sie je nach Nationalität unterschiedlich ist.
Bearbeitungszeit
1-5 Wochen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Dokumente bei der Einreise
(a) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(b) Ausreichende Geldmittel oder Nachweis einer bezahlten Pauschalreise.
(b) Ausreichende Geldmittel oder Nachweis einer bezahlten Pauschalreise.
Einreise mit Haustieren
Für Haustiere wird ein amtliches Gesundheitszeugnis des Herkunftslandes benötigt, das maximal 6 Wochen alt ist und bescheinigt, dass am Herkunftsort innerhalb der letzten 6 Wochen vor der Abreise keine ansteckenden Tierkrankheiten vorkamen.
Katzen und Hunde benötigen zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat (Hunde auch eine Staupe-Impfung) das mindestens 1 Monat und maximal 6 Monate vor der Abreise ausgestellt wurde.
Gesundheit
Krankheiten
Gelbfieber
Nein
1
Cholera
Nein
Nein
Typhus & Polio
Ja
-
Malaria
Nein
-
Essen & Trinken
2
-
Vorsichtsmaßnahmen
Bilharziose-Erreger können in manchen Teichen und Flüssen vor allem in Gafsa und Schott Djerit vorkommen, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Fleckfieber tritt landesweit auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.
Laut aktueller Untersuchungen besteht landesweit ein hohes Infektionsrisiko für Hepatitis A und ein mittleres Infektionsrisiko für Hepatitis B. Ein Impfschutz gegen Hepatitis A wird empfohlen. Hepatitis B ist endemisch. Anlässlich einer Reise ist es ratsam, eine Hepatitis B-Impfung grundsätzlich in Erwägung zu ziehen.
HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Fleckfieber tritt landesweit auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.
Laut aktueller Untersuchungen besteht landesweit ein hohes Infektionsrisiko für Hepatitis A und ein mittleres Infektionsrisiko für Hepatitis B. Ein Impfschutz gegen Hepatitis A wird empfohlen. Hepatitis B ist endemisch. Anlässlich einer Reise ist es ratsam, eine Hepatitis B-Impfung grundsätzlich in Erwägung zu ziehen.
HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Gesundheitsvorsorge
Die medizinische Versorgung ist zumindest in Tunis gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Gelegentlich fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte in der Peripherie.
Vor Reiseantritt sollte man sich bei seiner Krankenkasse den Urlaubskrankenschein TN/A 11 besorgen. Im Krankheitsfall wendet man sich an das nächstgelegene Regional- oder örtliche Büro der Caisse Nationale de Sécurité Sociale (CNSS). In allen Krankenhäusern und bei Ärzten erfolgt die Behandlung nur gegen Barzahlung.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. Nachtapotheken sowie die am Sonntag geöffneten Apotheken sind in den Tageszeitungen aufgeführt.
Vor Reiseantritt sollte man sich bei seiner Krankenkasse den Urlaubskrankenschein TN/A 11 besorgen. Im Krankheitsfall wendet man sich an das nächstgelegene Regional- oder örtliche Büro der Caisse Nationale de Sécurité Sociale (CNSS). In allen Krankenhäusern und bei Ärzten erfolgt die Behandlung nur gegen Barzahlung.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. Nachtapotheken sowie die am Sonntag geöffneten Apotheken sind in den Tageszeitungen aufgeführt.
Anmerkung
[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen und über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Reisende, die den Transitraum in den Infektionsgebieten nicht verlassen haben sowie Transitpassagiere, die den Transitraum in Tunesien nicht verlassen.
[2] Leitungswasser ist gechlort und normalerweise unbedenklich, kann allerdings u. U. in der Umgewöhnungszeit leichte Magenbeschwerden hervorrufen, weshalb für die ersten Urlaubstage abgefülltes Wasser empfohlen wird. Trinkwasser außerhalb größerer Städte ist nicht immer keimfrei und sollte abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist pasteurisiert. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
[2] Leitungswasser ist gechlort und normalerweise unbedenklich, kann allerdings u. U. in der Umgewöhnungszeit leichte Magenbeschwerden hervorrufen, weshalb für die ersten Urlaubstage abgefülltes Wasser empfohlen wird. Trinkwasser außerhalb größerer Städte ist nicht immer keimfrei und sollte abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist pasteurisiert. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.
Reise- und Sicherheitsinformationen
Tunesien
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 25.05.2011
Unverändert gültig seit: 18.05.2011
Landesspezifische Sicherheitshinweise In der Hauptstadt Tunis und dem gesamten Küstenbereich im Norden und Osten des Landes hat sich die Sicherheitslage weitgehend stabilisiert. Auf Djerba ist die Lage sicher geblieben. Es ist allerdings – im Vergleich zu früher – mit erhöhter Kleinkriminalität zu rechnen; außerhalb der Hotelanlagen wird deshalb zu erhöhter Vorsicht, insbesondere im Hinblick auf Diebstähle, geraten. Menschenansammlungen sollten weiterhin gemieden werden. Reisen in die westlichen Gebiete nahe der algerischen Grenze bei Thala und Kasserine sollten nur im Rahmen organisierter Touren durchgeführt werden. Das Auswärtige Amt rät – wie in allen Ländern der Region – unabhängig von der weiteren Lageentwicklung auch weiterhin bei Aufenthalten in Tunesien grundsätzlich zu erhöhter Aufmerksamkeit. Es weist insbesondere auf die Gefahren bei Reisen in die Sahara im nahen Grenzgebiet zwischen Tunesien, Algerien und Libyen hin; besonders im weit südwestlich des Chott el Jerid an der algerischen Grenze gelegenen Gebiet. Von Reisen in die von den tunesischen Behörden dort ausgewiesenen Sperrgebiete wird weiter dringend abgeraten. Terrorismus Die tunesische Regierung unternimmt weiterhin umfangreiche Anstrengungen, um Touristen vor dem Risiko terroristischer Anschläge wie dem in Djerba (11.04.2002) zu schützen. Das Auswärtige Amt rät angesichts dennoch nie auszuschließender Terrorakte – wie in allen Ländern der Region – weiter zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten, wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen. Reisen über Land/ Entführungsrisiko Im Süden und Südosten Tunesiens haben die tunesischen Behörden Sperrgebiete ausgewiesen, die nur nach vorheriger Genehmigung und mit lokaler Begleitung betreten werden dürfen. Die Sperrungen sollten in jedem Fall beachtet werden.  Im Grenzgebiet zu Algerien und Libyen abseits der gängigen Touristengebiete im südlichen Sperrgebiet bestehen auch weiterhin erhebliche Entführungsrisiken. Besonders gefährdet sind Individualreisende, die dort auf dem Landweg unterwegs sind. Das Auswärtige Amt rät deshalb von Individualreisen in diese Gebiete eindringlich ab. Reisen sollten dort ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden. Von Reisen in die Saharagebiete südlich von Es Sabria in Richtung El Borma wird dringend abgeraten. Das Auswärtige Amt weist Reisende, die eine Weiterreise nach Algerien beabsichtigen, nachdrücklich auf die Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien hin. Kriminalität Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien vergleichsweise gering. Allerdings häufen sich gewalttätige Übergriffe auf Touristen. Ebenfalls sind die Zahlen der Beschaffungskriminalität für Drogenkonsum angestiegen. Bei Besuchen in Altstädten sowie in Bahnhöfen und Zügen ist Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jeglichen Offerten und Bitten, auch in Hotels, mit gesunder Skepsis zu begegnen. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen. In letzter Zeit kam es auch in Tunesien zu den ersten Fällen von Geldkartenkriminalität. Die Karten wurden während des Bearbeitungsvorgangs am Automaten unbemerkt kopiert. Mit den kopierten Daten kann Zugriff auf das Konto des ursprünglichen Karteninhabers genommen werden und es kann insbesondere auch Geld abgehoben werden. Ebenso wurden Kreditkarten aus dem Hotel entwendet und nach Gebrauch unbemerkt zurückgelegt, so dass erst nach Rückkehr in Deutschland der Missbrauch auffiel. Zentrale Rufnummerdienste für das Sperren von Kredit- und Geldkarten:
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 25.05.2011
Unverändert gültig seit: 18.05.2011
Landesspezifische Sicherheitshinweise In der Hauptstadt Tunis und dem gesamten Küstenbereich im Norden und Osten des Landes hat sich die Sicherheitslage weitgehend stabilisiert. Auf Djerba ist die Lage sicher geblieben. Es ist allerdings – im Vergleich zu früher – mit erhöhter Kleinkriminalität zu rechnen; außerhalb der Hotelanlagen wird deshalb zu erhöhter Vorsicht, insbesondere im Hinblick auf Diebstähle, geraten. Menschenansammlungen sollten weiterhin gemieden werden. Reisen in die westlichen Gebiete nahe der algerischen Grenze bei Thala und Kasserine sollten nur im Rahmen organisierter Touren durchgeführt werden. Das Auswärtige Amt rät – wie in allen Ländern der Region – unabhängig von der weiteren Lageentwicklung auch weiterhin bei Aufenthalten in Tunesien grundsätzlich zu erhöhter Aufmerksamkeit. Es weist insbesondere auf die Gefahren bei Reisen in die Sahara im nahen Grenzgebiet zwischen Tunesien, Algerien und Libyen hin; besonders im weit südwestlich des Chott el Jerid an der algerischen Grenze gelegenen Gebiet. Von Reisen in die von den tunesischen Behörden dort ausgewiesenen Sperrgebiete wird weiter dringend abgeraten. Terrorismus Die tunesische Regierung unternimmt weiterhin umfangreiche Anstrengungen, um Touristen vor dem Risiko terroristischer Anschläge wie dem in Djerba (11.04.2002) zu schützen. Das Auswärtige Amt rät angesichts dennoch nie auszuschließender Terrorakte – wie in allen Ländern der Region – weiter zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere in der Nähe touristischer Anziehungspunkte und religiöser Kultstätten sowie an symbolträchtigen Daten, wie zum Beispiel hohen religiösen und anderen Feiertagen. Reisen über Land/ Entführungsrisiko Im Süden und Südosten Tunesiens haben die tunesischen Behörden Sperrgebiete ausgewiesen, die nur nach vorheriger Genehmigung und mit lokaler Begleitung betreten werden dürfen. Die Sperrungen sollten in jedem Fall beachtet werden.  Im Grenzgebiet zu Algerien und Libyen abseits der gängigen Touristengebiete im südlichen Sperrgebiet bestehen auch weiterhin erhebliche Entführungsrisiken. Besonders gefährdet sind Individualreisende, die dort auf dem Landweg unterwegs sind. Das Auswärtige Amt rät deshalb von Individualreisen in diese Gebiete eindringlich ab. Reisen sollten dort ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden. Von Reisen in die Saharagebiete südlich von Es Sabria in Richtung El Borma wird dringend abgeraten. Das Auswärtige Amt weist Reisende, die eine Weiterreise nach Algerien beabsichtigen, nachdrücklich auf die Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien hin. Kriminalität Die Kriminalitätsrate ist in Tunesien vergleichsweise gering. Allerdings häufen sich gewalttätige Übergriffe auf Touristen. Ebenfalls sind die Zahlen der Beschaffungskriminalität für Drogenkonsum angestiegen. Bei Besuchen in Altstädten sowie in Bahnhöfen und Zügen ist Vorsicht vor Taschen- und Trickdiebstählen geboten und jeglichen Offerten und Bitten, auch in Hotels, mit gesunder Skepsis zu begegnen. Es ist gängige Praxis, dass in Hotels neben den offiziellen Vertragspartnern von Reiseveranstaltern auch private Agenturen Werbung für Ausflüge und Aktivitäten anbieten, die oft nicht die rechtliche Absicherung bieten und keiner Qualitätskontrolle unterliegen. In letzter Zeit kam es auch in Tunesien zu den ersten Fällen von Geldkartenkriminalität. Die Karten wurden während des Bearbeitungsvorgangs am Automaten unbemerkt kopiert. Mit den kopierten Daten kann Zugriff auf das Konto des ursprünglichen Karteninhabers genommen werden und es kann insbesondere auch Geld abgehoben werden. Ebenso wurden Kreditkarten aus dem Hotel entwendet und nach Gebrauch unbemerkt zurückgelegt, so dass erst nach Rückkehr in Deutschland der Missbrauch auffiel. Zentrale Rufnummerdienste für das Sperren von Kredit- und Geldkarten:
Klima
Klima
Ganzjährig warm. Die besten Reisezeiten sind Frühling und Herbst. Im Landesinneren können die Temperaturen extrem ansteigen. Der Winter ist mild mit gelegentlichen Niederschlägen.
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Geld
Währung
1 Dinar = 1000 Millimes. Währungskürzel: TD, TND (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten von 30, 20, 10 und 5 TD. Münzen gibt es in den Werten von 5 und 1 TD sowie 500, 100, 50, 20, 10 und 5 Millimes.
Geldwechsel
Geldumtausch ist in allen Banken und in vielen Hotels sowie auf Postämtern möglich. Der Beleg, den man beim Geldwechseln erhält, sollte für einen eventuellen Rücktausch aufbewahrt werden. Geldumtausch auf der Straße ist verboten.
ec-/Maestro-Karte/Sparcard
Karten mit dem Cirrus- oder Maestro-Symbol werden europa- und weltweit akzeptiert. In den großen Städten und Touristengegenden gibt es Bankautomaten, an denen mit Kredit-/Bankkarten Bargeld in der Landeswährung abgehoben werden kann. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Kreditkarten
Eurocard, American Express, MasterCard, Diners Club und Visa werden teilweise in größeren Hotels und Geschäften in Touristengegenden akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. In Dutyfreeshops werden nur Kreditkarten oder Devisen akzeptiert.
Reiseschecks
Euro - und Travellerschecks werden nur in der Bank akzeptiert.
Devisenbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten.
Fremdwährungen können in unbeschränkter Menge eingeführt werden; Deklarationspflicht ab 3.000 TD. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf die Einfuhrmenge bzw. auf den deklarierten Betrag beschränkt (Alle Formulare und Umtauschbelege gut aufbewahren).
Bis zu 30% des eingeführten und umgetauschten Betrages kann unter Vorlage der Umtauschquittungen vor der Ausreise wieder zurückgetauscht werden bis zu einem Maximum von 100 TD pro Person.
Fremdwährungen können in unbeschränkter Menge eingeführt werden; Deklarationspflicht ab 3.000 TD. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf die Einfuhrmenge bzw. auf den deklarierten Betrag beschränkt (Alle Formulare und Umtauschbelege gut aufbewahren).
Bis zu 30% des eingeführten und umgetauschten Betrages kann unter Vorlage der Umtauschquittungen vor der Ausreise wieder zurückgetauscht werden bis zu einem Maximum von 100 TD pro Person.
Öffnungszeiten der Banken
Winter: Mo-Fr 08.00-16.00. Sommer: 7.30-13.00 Uhr.
Wechselkurse
| 1.00 EUR = 1.94 TND |
| 1.00 CHF = 1.59 TND |
| 1.00 USD = 1.32 TND |
| Wechselkurse vom 6 Juni 2011 |
zollfrei einkaufen
Zollfrei einkaufen
Folgende Artikel können zollfrei nach Tunesien eingeführt werden (Personen ab 17 J.):
200 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 400 g Tabak;
1 l alkoholische Getränke über 25% Alkoholgehalt oder 2 l mit weniger als 25% Alkoholgehalt;
250 ml Parfüm und 1 l Eau de Toilette;
Geschenke bis zu einem Wert von 100 TD.
200 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 400 g Tabak;
1 l alkoholische Getränke über 25% Alkoholgehalt oder 2 l mit weniger als 25% Alkoholgehalt;
250 ml Parfüm und 1 l Eau de Toilette;
Geschenke bis zu einem Wert von 100 TD.
Einfuhrverbot
Waffen, Sprengstoff, Betäubungsmittel, Walkie-Talkies, pornographische Druckerzeugnisse.
Ausfuhrverbot
Für Antiquitäten ist eine Ausfuhrgenehmigung des Kulturministeriums erforderlich.
Anmerkung
Wertsachen sollten bei der Einreise deklariert werden, damit es bei der Ausreise keine Probleme gibt.
Kommunikation
Anmerkung
Telefon
Internationale Direktdurchwahl.
Mobiltelefon
GSM 900. Die Hauptanbieter sind Tunisiana (Internet: www.tunisiana.com) und Tunisie Telecom (Internet: www.tunisietelecom.tn).
Fax
Können in den großen Städten, Hotels und Postämtern aufgegeben werden.
Internet/E-Mail
Internetcafés sind in den größeren Städten wie Tunis, Sousse, Tahar ben Amar und Nabeul vorhanden. Hauptinternetanbieter sind ATI (Internet: www.ati.tn), Planet Tunisie (Internet: www.planet.tn) und 3S Global Net (Internet: www.gnet.tn).
Telegramme
Das Telekommunikationszentrum in Tunis befindet sich in 29 Jamal Abdelnasser. Am Zentralpostamt an der Rue Charles de Gaulle in Tunis sowie in den meisten Hotels kann man Telegramme aufgeben.
POST- UND FERNMELDEWESEN
Luftpost nach Europa dauert 3-5 Tage. Einen Schalter für postlagernde Sendungen gibt es in den meisten Postämtern. Öffnungszeiten der Postämter: Sommer (i. Allg. 1. Juli - 31. Aug.): Mo-Sa 08.00-13.00 Uhr. Winter: Mo-Fr 08.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr, Sa 08.00-12.00 Uhr. Während des Ramadan: Mo-Sa 08.00-15.00 Uhr.
Deutsche Welle
Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.
Kontaktadressen
Fremdenverkehrsamt Tunesien
Bockenheimer Anlage 2, D-60322 Frankfurt/M.
Tel: (069) 133 83 50.
Internet: www.tunesien.info
Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr.
Tel: (069) 133 83 50.
Internet: www.tunesien.info
Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr.
Tunesisches Fremdenverkehrsamt
Opernring 1/R/109, A-1010 Wien
Tel: (01) 585 34 80.
Internet: www.tunesien-info.at
Mo-Fr 09.00-17.30 Uhr.
Tel: (01) 585 34 80.
Internet: www.tunesien-info.at
Mo-Fr 09.00-17.30 Uhr.
Fremdenverkehrsamt Tunesien
Bahnhofstrasse 69, CH-8001 Zürich
Tel: (044) 211 48 30.
Internet: www.tunisie.ch
Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr.
Tel: (044) 211 48 30.
Internet: www.tunisie.ch
Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr.
Botschaft von Tunesien
Lindenallee 16, D-14050 Berlin
Tel: (030) 364 10 70.
Mo-Do 09.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr, Fr 09.00-14.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Sa 08.30-13.30 Uhr.
Generalkonsulat mit Visumerteilung in Bonn (Tel: (0228) 848 96 00). Konsulate mit Visumerteilung in Hamburg (Tel: 040) 226 92 63) und München (Tel: (089) 55 46 35 und 550 25 17).
Tel: (030) 364 10 70.
Mo-Do 09.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr, Fr 09.00-14.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Sa 08.30-13.30 Uhr.
Generalkonsulat mit Visumerteilung in Bonn (Tel: (0228) 848 96 00). Konsulate mit Visumerteilung in Hamburg (Tel: 040) 226 92 63) und München (Tel: (089) 55 46 35 und 550 25 17).
Botschaft von Tunesien
Sieverringerstr. 187, A-1190 Wien
Tel: (01) 581 52 81/82. Konsularabt.: Tel: (01) 581 52 80.
Konsularabt.: Di-Sa 09.00-13.00 Uhr (Publikumsverkehr), 09.00-16.00 Uhr (tel. Anfragen).
Honorarkonsulate in Linz und St. Pölten.
Tel: (01) 581 52 81/82. Konsularabt.: Tel: (01) 581 52 80.
Konsularabt.: Di-Sa 09.00-13.00 Uhr (Publikumsverkehr), 09.00-16.00 Uhr (tel. Anfragen).
Honorarkonsulate in Linz und St. Pölten.
Botschaft von Tunesien
Kirchenfeldstrasse 63, CH-3005 Bern
Tel: (031) 352 82 26/27, 352 15 85. Konsularabt.: (031) 352 82 26/27.
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr.
Tel: (031) 352 82 26/27, 352 15 85. Konsularabt.: (031) 352 82 26/27.
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr.
Die Länderinformationen werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.



Land & Leute
Getränke: Maurische Cafés mit traditionellem Dekor servieren ausgezeichneten türkischen Kaffee und Pfefferminztee mit Pinienkernen. Tunesien produziert ausgezeichnete Tafelweine, Sekt, Bier, Aperitifs und einheimische Liköre wie Boukha (aus Feigen destilliert) oder Thibarine (Dattellikör).
Öffnungszeiten der Geschäfte: 08.00-12.00 und 16.00-19.00 Uhr im Sommer, 09.00-13.00 und 15.00-19.00 Uhr im Winter.
Wochenmärkte: An bestimmten Wochentagen finden in den Medinas der Städte und Dörfer Märkte statt, die Souks genannt werden. Alle Produkte der Region werden angeboten. Es gibt auch ONAT-Geschäfte (Office National de l’Artisanat Tunisien), in denen die Waren zu Festpreisen angeboten werden. Bei Bezahlung in Devisen erhält man in ONAT-Läden 10% Rabatt. Auf Artikel, die in EU-Länder geschickt werden und deren Wert 2045 € nicht übersteigt, wird keine Steuer erhoben (hierfür ist ein EUR 1-Formular erforderlich). Bei jedem Einkauf von mehr als 5 TD muss man sich eine Quittung geben lassen und diese zusammen mit den Umtauschquittungen der Banken bei der Ausreise vorzeigen.
Golf: Ausgezeichnete Golfplätze gibt es in Port el Kantaoui (in der Nähe von Sousse), Monastir (zwei), Tabarka, Tunis, Hammamet (zwei) und einer auf Djerba.
Heilbäder: Es gibt über 100 heiße Quellen in Tunesien, in erster Linie im Norden des Landes. In den größten Badeorten gibt es ausgebildetes Personal mit Kenntnissen verschiedener Kurmethoden. Näheres vom Fremdenverkehrsamt.
Schwimmen: In Tunis gibt es drei öffentliche Schwimmbäder. Die meisten Hotels an der Küste haben geheizte Swimmingpools und Privatstrände.
Segeln: Port el Kantaoui ist ein internationaler Hafen mit Liegeplätzen für 340 Boote, Hafenmeister, Tiefseenavigationsschule, Segelschule, Schiffsausrüstern, Bootsvermietung und Trockendock. Die Preise sind konkurrenzfähig, besonders für das Kielholen im Winter. Ein Jachthafen in Monastir hat ähnliche Einrichtungen. Ein weiteres Segel- und Wasserskizentrum mit Jachthafen ist Le Club Nautique de Sidi-Bou Said. U.a. in Tabarka gibt es einen Jachthafen.
Segelfliegen kann man in einem eigens hierfür eingerichteten Zentrum in Djebel Rassas, 25 km von Tunis entfernt. Segelflugzeuge und qualifizierte Ausbilder stehen zur Verfügung.
In Tabarka, Monastir und Port el Kantaoui gibt es Tauchzentren. Ein Taucheranzug ist nur zwischen November und April nötig. Zum Tiefseefischen muss man die eigene Ausrüstung mitbringen und sich an Ort und Stelle über die Naturschutzbestimmungen informieren. Wer seine eigene Ausrüstung mitbringt, kann seine Atemgeräte in den Büros der Société d’Air Liquide in Megrine (7 km von Tunis entfernt) und Sfax auffüllen lassen. Im Falle eines Unfalls stehen die Dekompressionskammern des Flottenstützpunktes in Bizerte zur Verfügung.
Vogelbeobachtung: Zahlreiche Vogelarten finden in den Nationalparks einen geschützten Lebensraum. Die Korkeichenwälder von Ain Draham, der See und die Sümpfe von Ichkeul in der Nähe von Bizerte, die Felsenhügel und Steppen von Kef bis Kasserine und die Oasen und Wüsten im Süden des Landes haben alle ihre charakteristischen Vogelarten.
Mai Lag B’Omer Wallfahrt nach La Griba, Djerba. Mai Festival of the Sparrow Hawk, El Haouaria. Jul.-Aug. Internationales Kathargo-Festival. Juli-Aug. Internationales Festival der Hammamet (Künstler-Festival). Sept. Coralis Festival (Unterwasserfotografie), Tabarka. Nov. Festival der Oasen (Kamelrennen), Tozeur; Sahara Duoz Festival (Wüsten-Folklore).
Weitere Informationen sind von den Fremdenverkehrsämtern erhältlich (s. Adressen).
Kleidung darf zwanglos sein, aber im Hinblick auf den überwiegend islamischen Glauben der Bevölkerung sollten Frauen weder bloße Knie noch Schultern zeigen. Badekleidung gehört an den Strand.
Trinkgeld: 10% für alle Dienstleistungen.